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Hinweisgeberschutz unkompliziert umsetzen

Als noch sehr junges Mitglied im BVMW feiern wir unseren Einstand mit einem Vortrag über das Hinweisgeberschutzgesetz . Wir informieren über die Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten speziell für mittelständische Unternehmen.

Vor allem muss es jetzt bei den meisten Unternehmen schnell gehen, denn die Pflicht eine Hinweisgebermeldestelle mit einem Meldekanal für Hinweisgeber anzubieten tritt schon am 02. Juli 2023 in Kraft.

Das ist nicht viel Zeit aber machbar. Kein Panik!


Die Teilnahme an dem Online-Impuls ist kostenlos.


Titel: Hinweisgeberschutz unkompliziert umsetzen
Termin: Donnerstag, 22. Juni 2023, 10:00 – 10:45

Dauer ca. 45 Minuten. Nach 30 Minuten Referat ist für weitere 15 Minuten Zeit für eingeplant.

Die Anmeldung zum Online-Implus erfolgt unter: https://doo.net/veranstaltung/131581/buchung

Die Veranstaltung finde über Zoom statt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem umfassenden Schutz von  Hinweisgebern. Unternehmen müssen Meldekanäle einrichten.

Wir informieren Sie über die konkreten Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und was Sie tun müssen um diese zu erfüllen.

Sie erfahren, welche Besonderheiten Unternehmen jetzt beachten müssen und wie Sie bis zum 02. Juli 2023 an ein gesetzeskonformes Hinweisgeberschutzsystem kommen.

Präsentation zum BVMW Online-Impuls

Laden Sie jetzt unsere Präsentation des Online Impulses zum Hinweisgeberschutz herunter.

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Mit uns können Sie sprechen.

Eine erste Beratung findet vollkommen unverbindlich statt und kostet Sie nichts. Sie haben kein Risiko.

kostenlose Erstberatung

Pflicht Hinweisgeberschutzsystem ab 02. Juli 2023

Für alle verpflichteten Unternehmen muss es mit der Einführung eines entsprechenden Hinweisgeberschutzsystems jetzt schnell gehen, denn bis zum 02. Juli ist nicht mehr viel Zeit.

Mit unserem Full-Service-Hinweisgeberschutzystem können wir eine kurzfristige Umsetzung sicherstellen. Das beinhaltet nicht nur die Software, sondern auch die formale Unterstützung wenn es um die notwendigen unternehmensinternen Abläufe und Dokumentationen geht.

Full-Service Hinweisgeberschutzsysteme

Mit unserem Angebot für ein Full-Service Hinweisgeberschutzsystem nehmen wir für unsere Kunden Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzsystem entgegen.

Als externer Dienstleister bleiben wir dabei unabhängig.

Wir bewerten eingegangene Hinweise neutral und ohne eigene Interessen, bevor wir die Informationen an die zuständige interne Stellen zur weiteren Bearbeitung weiterleiten.

Wir stehen über das Hinweisgeberschutzsystem in Verbindung mit dem Hinweisgeber damit wir die vorgeschriebenen Rückmeldungen geben können.

Full-Service Hinweisgeberschutzsysteme beinhalten

  • Meldekanal zur Annahme von Hinweisen (ggf. anonym)
  • Zugang Whistleblower Software (SaaS)
  • Ersteinrichtung der Software
  • Einführung online
  • Standard Whistleblowerrichtlinie zur internen Verwendung
  • Standard Prozessbeschreibungen / Arbeitsanweisungen
  • fachkundige Betreuung

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

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Ihr Ansprechpartner Christian Schröder

Christian Schröder Datenschutzbeauftragter Datenschutzberatung

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Was ist beim Thema Datenschutz und Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen wirklich zu tun? Ob Sie Ihren Datenschutz selbst organisieren, vorhandene Strukturen optimieren möchten oder Ihr Datenschutzmanagement auf professionelle Beine stellen wollen – wir sind Ihr Partner!

Gerne prüfen wir Ihren Status quo und erstellen Ihnen daraufhin ein passgenaues Angebot, das die oben genannten Bausteine beinhalten kann.

Unsere Zusammenarbeit gestalten wir nach Ihren Wünschen vor Ort im Raum München oder remote in ganz Deutschland.


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