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Anforderungen Hinweisgeberschutz umsetzen

Die Anforderungen im Hinweisgeberschutz setzen Sie als Unternehmen vermutlich am einfachsten um indem Sie den vorgeschriebenen internen Meldekanal mit einer Software und den dazugehörigen Abläufen betreiben.

Dabei handelt es sich um sogenannte Hinweisgeberschutzsysteme – eine Kombination aus Software und organisatorischen Abläufen.

Einen Überblick der Anforderungen erhalten Sie in dem nebenstehenden Video mit der Aufzeichnung eines Webinars aus April 2023 das wir zusammen mit Whistleblower Software durchgeführt haben..

Als Partner von Whistleblower Software bieten wir Unternehmen eine unabhängige Ombudsstelle zur Entgegennahme, Bewertung und Bearbeitung von Hinweisen die Unternehmen im Rahmen einer internen Meldestelle erfüllen müssen.

Webinar zu den Anforderungen im Hinweisgeberschutz

Gemeinsam mit Whistleblower Software haben wir am 26.04.2023 ein Webinar mit dem Titel „Anforderungen Hinweisgeberschutz umsetzen“ veranstaltet.

Die Aufzeichnung können Sie hier ansehen.

Vimeo

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Erfahren Sie mehr über die Preise und Leistungsbestandteile eines Full-Service Hinweisgeberschutzsystems – gerne in einem persönlichen Gespräch.

Download Präsentation Anforderungen Hinweisgeberschutz umsetzen

kostenlose Zusammenfassung Hinweisgeberschutz

Laden Sie jetzt die Präsentation zum Webinar kostenlos herunter.

Präsentation herunterladen

Präsentation zu den Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutz

Die Präsentation des Webinars „Anforderungen Hinweisgeberschutz umsetzen“ mit Whistleblower Software können Sie auf dieser Seite neben dem Video herunterladen.

Hinweisgeberschutzsystem und interne Meldestelle

Als Partner von Whistleblower Software bieten wir Unternehmen eine unabhängige Ombudsstelle zur Entgegennahme, Bewertung und Bearbeitung von Hinweisen die Unternehmen im Rahmen einer internen Meldestelle erhalten.

Ihre Vorteile:

  • Sie erfüllen damit die gesetzlichen Pflichten aus dem Hinweisgeberschutz.
  • Sie kümmern sich um Ihr Tagesgeschäft und belasten sich nicht mit dem Betrieb einer internen Meldestelle
  • Rechtliche Fachkunde und notwendige Fortbildungen überlassen Sie uns als Dienstleister.
  • Interessenkonflikte werden durch die Ombudsstelle nicht.
  • Abläufe sind klar festgelegt und als Nachweis vorhanden.

Historie Hinweisgeberschutz 2019 bis 2023

Die Geschichte ist lang und beginnt mit der EU-Whistleblower Richtlinie im Jahr 2019.

Im Dezember 2021 ist die Frist verstrichen und bis April 2023 gibt es in Deutschland kein Hinweisgeberschutzgesetz – der Entwurf befindet sich im Vermittlungsausschuss des Bundesrats.

Ein Zusammenfassung erhalten Sie in unserem Beitrag über den aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzesgesetzes.

Wann genau das Gesetz kommt ist nicht klar. Wir schätzen, dass sich die nächsten Monat noch etwas tun wird und gehen vorsichtig davon aus, dass im Sommer 2023 eine Verabschiedung erfolgen kann.

Das ist Ihnen zu viel Text / zu viel zu lesen?

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Warum Hinweisgeberschutz?

Warum man Hinweisgeberschutz benötigt, und wofür der Hinweisgeberschutzgesetz sorgt?

Es werden Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern eingeführt, da bislang kein ausreichender Schutz für Whistelblower besteht – siehe Edward Snowden und andere.

Hinweisgeber werden vor Repressalien geschützt – darunter versteht man beispielsweise wenn Mitarbeiter gemieden, geschnitten, gekündigt, bei Beförderungen oder Gehaltserhöhungen nicht berücksichtigt werden, aber auch immer nur „schlechte Projekte“ zugeteilt bekommen usw.

Das Gesetz ist präventiver Natur, soll also Hinweisgeber vorher schützen und nicht erst im Nachhinein.

Die Notwendigkeit zur Kenntnisnahme von Verstößen wird mit einem Hinweisgeberschutzgesetz erhöht. Das bedeutet, Risiken von unbemerkten Verstößen werden damit eingeschränkt. Zusätzlich wird eine höhere Geltung des Unionsrechts erreicht.

Wer muss Hinweisgeberschutz umsetzen?

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern können sich über eine Schonfrist bis zum 17.12.2023 freuen.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen die Anforderungen je nach Beschluss und Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes drei Monate nach Verabschiedung, vielleicht aber auch nur einen Monat danach umsetzen – so genau weiß man das noch nicht.

Öffentliche Stellen müssen bereits seit dem 17.12.2021 die Anforderungen umsetzen.

Wer kann Hinweise geben?

Alle dem Unternehmen nahestehenden Personen mit Kenntnissen über Verstöße.

Das bedeutet in der Regel:

  • Mitarbeiter
  • ehemalige Beschäftigte
  • Kunden
  • Lieferanten
  • Dienstleister

Welche Hinweise können gemeldet werden?

Generell können Meldungen Informationen über Verstößen die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind.

Vorwiegend Verstöße gegen Rechtsakte der Union:

  • Umweltschutz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit
  • Tierschutz
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • öffentliche Gesundheit
  • Produktsicherheit
  • Finanzdienstleistungen
  • Finanzprodukte und Finanzmärkte
  • Verkehrssicherheit
  • öffentliches Auftragswesen
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit

Beispiele möglicher Meldungen die unter dem Hinweisgeberschutz gemeldet werden könnten sind:

  • Mitarbeiter der Werkstatt entsorgen Altöl in die öffentliche Kanalisation
  • Digitale Personalakten sind öffentlich im Internet einsehbar
  • Hygienemaßnahmen werden bei der Lebensmittelverarbeitung nicht eingehalten

So setzen Sie die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutz um

Für einen wirksamen Hinweisgeberschutz benötigen Sie ein funktionierendes Hinweisgeberschutzsystem.

  1. Etablieren Sie dazu die Abläufe für Meldungen und die Behandlung dieser.
  2. Legen Sie die Verantwortlichen und Zuständigen fest.
  3. Legen Sie Berechtigungen fest (wer darf was machen, wer hat Zugriff und bearbeitet Meldungen).
  4. Dokumentieren Sie dies in einer Richtlinie und machen diese zugänglich für alle.

Mit diesen Punkten schaffen Sie es die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutz mit einer Software  umzusetzen.

Eine Demonstration können Sie im oben verlinkten Video aus dem Webinar „Anforderungen Hinweisgeberschutz umsetzen“ sehen.

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

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