Jetzt anrufen: +49-8802-333 06 90
Datenschutz für Ihr Unternehmen
  • Rss
  • X
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Home
  • Datenschutz
  • Hinweisgeberschutz
  • Angebote
    • KI Workshop
    • Transkription von Onlinemeetings
    • CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076
  • Über uns
  • Blog
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

Wann kommt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt nicht vor März 2023.

Für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen wurde das Hinweisgeberschutzgesetz am 16. Dezember 2023 im Bundestag beschlossen.

Die Kalenderwoche 50 2022 war definitiv die Woche des Hinweisgeberschutzes, bzw. des Hinweisgeberschutzgesetzes!

Denn fast alles was gefühlt im Laufe der letzten Monate hätte passieren müssen, wurde in dieser einen Woche erledigt. Am 17.12.2021, also etwa ein Jahr später als die Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz durchgeführt wurde, hätte die EU Whistleblower Richtlinie in nationalem deutschen Recht umgesetzt sein müssen – Deutschland ist also mit seinem Hinweisgeberschutzgesetz mehr als ein Jahr zu spät dran.

Bundesrat muss dem Hinweisgeberschutzgesetz noch zustimmen

Als nächstes muss noch der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz zustimmen.

In Kraft tritt das Gesetz dann wiederum erst drei Monate nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Stimmt der Bundesrat zu, bedeutet das für Unternehmen, dass Sie ab dann eine interne Meldestelle, bzw. ein Hinweisgeberschutzsystem betreiben müssen, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Anonyme Kommunikation über das Hinweisgeberschutzsystem

Die wichtigste Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf

Unter anderem müssen anonyme Meldungen bearbeitet werden, bzw. auch eine Kommunikation mit anonymen Hinweisgebern möglich sein.

Achten Sie also bei der Auswahl ihrer Systeme besonders auf eine anonyme Kommunikation!

Wir bieten Full-Service Hinweisgeberschutzsysteme in Kooperation mit Whistleblower Software an.

Die genannten Anforderungen sind kein Problem – entsprechende Funktionen laufen längst und sind erprobt.

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenverarbeitung durch Vimeo.
Datenschutzhinweise von Vimeo ansehen

Video laden

Das ist Ihnen zu viel Text / zu viel zu lesen?

Sie hätten aber trotzdem gerne die enthaltenen Informationen und Hintergründe?

Fragen Sie uns doch einfach direkt.

Kontakt aufnehmen

Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Beratung über die notwendigen Schritte zur Einrichtung Ihres Full-Service Hinweisgescherschutzsystems an.

Jetzt Angebot einholen

Häufige Fragen zum Hinweisgeberschutz

Was ist ein Full-Service Hinweisgeberschutzsystem?

Ein Full-Service Hinweisgeberschutzsystem wird von einem unabhängigen Dienstleister betrieben. Der Auftraggeber stellt damit sicher fachkundiges Personal mit juristischem Hintergrund zu beauftragen. Möglich Interessenkonflikte werden damit ausgeschlossen.

Warum ist ein Full-Service Hinweisgeberschutzsystem sinnvoll?

Ein Full-Service Hinweisgeberschutzsystem ist sinnvoll wenn eine unabhängige Stelle (außerhalb des Betreibers des Hinweisgeberschutzsystems) Hinweise und Meldungen in dessen Auftrag entgegen nehmen, diese bewerten, und an die zuständigen internen Stellen weiterleiten soll.

Nötig kann so eine Auslagerung aufgrund fehlender interner Ressourcen, oder aber möglicher Interessenkonflikter sein.

Die dafür notwendige Fachkunde mit juristischem Hintergrund und Fachwissen im Datenschutz bringen wir von Degenhardt, Schröder & Kollegen selbstverständlich mit.

Wie lange dauert die Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems?

Die Inbetriebnahme Ihres Hinweisgeberschutzsystems können wir von Degenhardt, Schröder & Kollegen innerhalb eines Tages erledigen. Gesetzliche Anforderungen erfüllen Sie damit auch kurzfristig und wenn es eilt.

Ist ein Hinweisgeberschutzsystem eine Software?

Nicht nur. Ein Hinweisgeberschutzsystem ist ein Zusammenspiel aus Prozessen, Zuständigkeiten und Software. Es ist hilfreich wenn eine Software die gesetzlich vorgeschriebenen, aber auch andere notwendige Prozesse unterstützt. Unser Full-Service Hinweisgeberschutzsystem basiert auf Whistleblower Software – einem Pionier von Software zum Betrieb von Hinweigeber-Meldestellen und -kanälen.

Muss ich für ein Hinweisgeberschutzsystem die Software selbst betreiben?

Nein. Wenn Sie das Full-Service Hinweisgeberschutzsystem von Degenhardt, Schröder & Kollegen zusammen mit Whistleblower Software beauftragen, müssen Sie sich um nichts kümmern.

  • wir richten die Software ein
  • Sie erhalten die notwendigen Richtlinien und Beratung zum Ablauf bei Ihren internen Prozessen
  • Ihre Mitarbeiter erhalten eine Schulung zur Software und der wichtigsten Abläufe im Falle eines eingehenden Hinweises

Wie sieht ein Meldekanal nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes aus?

Für interne Meldesysteme haben sich Onlinemeldekanäle, z.B. über die Eingabe / Upload von Hinweisen auf einer Webseite erwiesen. Im Rahmen der Einrichtung personalisieren wir Ihre Hinweisgeberseite und sie erhalten eine Link, den Sie intern oder Ihrer Webseite veröffentlichen können. Gerne können wir auch mehrere Links erstellen.

Hinweisgeber können anonyme Hinweise mit Dokumenten zeit- und ortsunabhängig abgeben. Sobald die Hinweise in der Whistleblower Software eingegangen sind, werden sie gespeichert und als Fall von fachkundigem Personal bearbeitet.

Telefonhotlines sind wegen Sprachbarrieren, personalintensiver Betreuung hinsichtlich Bereitschafts- / Hotlinezeiten und fehlender schriftlicher Dokumentation eher ungünstig.

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Ihr Ansprechpartner Christian Schröder

Christian Schröder Datenschutzbeauftragter Datenschutzberatung

Kontaktieren Sie uns:

Jetzt E-Mail schreiben



Jetzt anrufen

Oder direkt kostenloses Erstgespräch buchen:

Kürzlich
  • Vollautomatisierte Angriffe durch KI?23. Juli 2024 - 11:13
  • Prüfaktion zum Auskunftsrecht und ihre Bedeutung für Unternehmen
    Die Prüfaktion zum Auskunftsrecht12. April 2024 - 16:12
  • Was der BayLDA Tätigkeitsbericht für Unternehmen bedeutet
    BayLDA Tätigkeitsbericht 20236. April 2024 - 20:33
  • Die Importanz des Tätigkeitsberichts vom Datenschutzbeauftragten
    Tätigkeitsbericht29. März 2024 - 16:03
  • Welche Bedeutung Datenschutz und KI in Unternehmen hat
    Datenschutz und KI27. März 2024 - 14:34
  • Schwellenwertanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung
    Datenschutz-Folgenabschätzung21. Februar 2024 - 15:48
Schlagworte
Art. 5 DSGVO Art. 32 DSGVO Auftraggeber Auftragnehmer Auftragsverarbeitung Auftragsverarbeitungsvertrag Buchempfehlung Datenpanne Datenschutz Datenschutzbeauftragter Datenschutzmanagment DSB DSGVO DSGVO Grundsätze Hinweisgeber Informationssicherheit IT-Sicherheit Jitsi Jitsi Meet Online-Meetings PDSG Rezension Schutzziel Sicherheit der Verarbeitung Sicherheitslücke Sicherheitsvorfall technische und organisatorische Maßnahmen TOM Verantwortlicher Zoom

Immer Up-to-date?

Abonnieren Sie unseren Newsletter!


Brandaktuelle Entwicklungen und Insiderwissen aus den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Hinweisgeberschutz liefern wir Ihnen 1x monatlich frei Haus in Ihr Mail-Postfach.


Jetzt für den Newsletter eintragen:

Mit dem Klick auf ‚E-Mail Newsletter abonnieren‘ erklären Sie sich mit dem regelmäßigen Empfang unseres Newsletters mit Informationen zu Datenschutz-, Informationssicherheits- und Compliancethemen sowie mit dessen Analyse durch individuelle Messung, Speicherung und Auswertung von Öffnungsraten und der Klickraten in Empfängerprofilen zu Zwecken der Gestaltung künftiger Newsletter entsprechend den Interessen unserer Leser einverstanden. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ausführliche Hinweise erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Unser Angebot – passgenau für die Anforderungen in Ihrem Unternehmen


Was ist beim Thema Datenschutz und Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen wirklich zu tun? Ob Sie Ihren Datenschutz selbst organisieren, vorhandene Strukturen optimieren möchten oder Ihr Datenschutzmanagement auf professionelle Beine stellen wollen – wir sind Ihr Partner!

Gerne prüfen wir Ihren Status quo und erstellen Ihnen daraufhin ein passgenaues Angebot, das die oben genannten Bausteine beinhalten kann.

Unsere Zusammenarbeit gestalten wir nach Ihren Wünschen vor Ort im Raum München oder remote in ganz Deutschland.


DSK360 GmbH
Alpenblickstr. 9
82386 Oberhausen

Anrufen: 08802 333 06 90

E-Mail: service@datenschutzfachmann.eu

Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Christian SchröderIhr Datenschutz- & Informationssicherheitsbeauftragter
ZurückWeiter

Christian Schröder ist GDD Mitglied

Rechtliches

Impressum

Datenschutzhinweise

Grundsätze der Datenverarbeitung

Onlinemeetings mit Zoom

Abstimmung HinweisgeberschutzgesetzAbstimmung HinweisgeberschutzgesetzHinweisgeberschutzgesetz im BundesratHinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat
Nach oben scrollen