Der nächster Schritt hin zum Hinweisgeberschutzgesetz ist gemacht.
Der Bundesrat stimmt in seiner für den 10.02.2023 geplanten Plenarsitzung über das
„Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“
Bevor das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland allerdings in Kraft treten kann, muss der Bundesrat zustimmen. (Nachdem der Bundestag am 16.012.2022 abgestimmt hat.)
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist an Position zwei der Tagesordnung als Abstimmungspunkt aufgeführt.
Sollte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen (wovon derzeit viele ausgehen), dann müssen unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallende Unternehmen die Anforderungen ab Mitte Mai 2023 umsetzen.
Es ist also nicht mehr viel Zeit ein entsprechendes Hinweisgebersystem einzurichten, das von einer fachkundigen Stelle unabhängig betreut wird, so dass bei eingehenden Hinweisen keine Interessenkonflikte aufkommen.
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