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Häufige Fragen zum Hinweisgeberschutz

Was ist ein Full-Service Hinweisgeberschutzsystem?

Ein Full-Service Hinweisgeberschutzsystem wird von einem unabhängigen Dienstleister betrieben. Der Auftraggeber stellt damit sicher fachkundiges Personal mit juristischem Hintergrund zu beauftragen. Möglich Interessenkonflikte werden damit ausgeschlossen.

Warum ist ein Full-Service Hinweisgeberschutzsystem sinnvoll?

Ein Full-Service Hinweisgeberschutzsystem ist sinnvoll wenn eine unabhängige Stelle (außerhalb des Betreibers des Hinweisgeberschutzsystems) Hinweise und Meldungen in dessen Auftrag entgegen nehmen, diese bewerten, und an die zuständigen internen Stellen weiterleiten soll.

Nötig kann so eine Auslagerung aufgrund fehlender interner Ressourcen, oder aber möglicher Interessenkonflikter sein.

Die dafür notwendige Fachkunde mit juristischem Hintergrund und Fachwissen im Datenschutz bringen wir von Degenhardt, Schröder & Kollegen selbstverständlich mit.

Wie lange dauert die Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems?

Die Inbetriebnahme Ihres Hinweisgeberschutzsystems können wir von Degenhardt, Schröder & Kollegen innerhalb eines Tages erledigen. Gesetzliche Anforderungen erfüllen Sie damit auch kurzfristig und wenn es eilt.

Ist ein Hinweisgeberschutzsystem eine Software?

Nicht nur. Ein Hinweisgeberschutzsystem ist ein Zusammenspiel aus Prozessen, Zuständigkeiten und Software. Es ist hilfreich wenn eine Software die gesetzlich vorgeschriebenen, aber auch andere notwendige Prozesse unterstützt. Unser Full-Service Hinweisgeberschutzsystem basiert auf Whistleblower Software – einem Pionier von Software zum Betrieb von Hinweigeber-Meldestellen und -kanälen.

Muss ich für ein Hinweisgeberschutzsystem die Software selbst betreiben?

Nein. Wenn Sie das Full-Service Hinweisgeberschutzsystem von Degenhardt, Schröder & Kollegen zusammen mit Whistleblower Software beauftragen, müssen Sie sich um nichts kümmern.

  • wir richten die Software ein
  • Sie erhalten die notwendigen Richtlinien und Beratung zum Ablauf bei Ihren internen Prozessen
  • Ihre Mitarbeiter erhalten eine Schulung zur Software und der wichtigsten Abläufe im Falle eines eingehenden Hinweises

Wie sieht ein Meldekanal nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes aus?

Für interne Meldesysteme haben sich Onlinemeldekanäle, z.B. über die Eingabe / Upload von Hinweisen auf einer Webseite erwiesen. Im Rahmen der Einrichtung personalisieren wir Ihre Hinweisgeberseite und sie erhalten eine Link, den Sie intern oder Ihrer Webseite veröffentlichen können. Gerne können wir auch mehrere Links erstellen.

Hinweisgeber können anonyme Hinweise mit Dokumenten zeit- und ortsunabhängig abgeben. Sobald die Hinweise in der Whistleblower Software eingegangen sind, werden sie gespeichert und als Fall von fachkundigem Personal bearbeitet.

Telefonhotlines sind wegen Sprachbarrieren, personalintensiver Betreuung hinsichtlich Bereitschafts- / Hotlinezeiten und fehlender schriftlicher Dokumentation eher ungünstig.

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