Ihre Vorteile wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten benennen

Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt die DSGVO in Art. 39 vor.

Für die Aufgaben des DSB macht es keinen Unterschied, ob er als interner, oder externer Datenschutzbeauftragter benannt wurde.

Eine Übersicht der Aufgaben des DSB finden Sie in unserem Beitrag Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.

Vorteile unserer Beauftragung als externen Datenschutzbeauftragten

Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten

Die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten sind abhängig von:

  • Größe des Unternehmens / der öffentlichen Stelle
  • Mitarbeiteranzahl
  • Branche
  • Art der verarbeiteten Daten
  • eigenes Mitwirken (Team, Koordination)
  • zusätzliche Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten unterscheiden sich regional sehr stark. Spezialisten sind sehr gefragt und rar.

Üblich sind

  • Pauschalpreise
  • aufwandsbasierte Abrechnung
  • Hybridmodelle aus Pauschale und Aufwand

Die Kosten für das Beauftragende Unternehmen hängen dabei oft vom eigenen Wissensstand über Datenschutz und Informationssicherheit ab. Hat der externe Datenschutzbeauftragte viel Beratungs- und Schulungsaufwand mit seinem Kunden, steigen auch die Kosten für den Auftraggeber.