Leistungsübersicht der Datenschutzberatung
Gut zu wissen - vor der Datenschutzberatung
Die Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG) sehen keine Datenschutzberatung vor.
Sie grenzt sich von der Tätigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragter vor allem durch die gesetzlichen Einschränkungen ab.
Datenschutzbeauftragte sollen zwar unterrichten und beraten, müssen dabei aber immer die Einhaltung der DSGVO kontrollieren / überwachen. Weitere Details dazu finden Sie im Artikel über die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.
Unser Angebot der Datenschutzberatung richtet sich vor allem an Unternehmen, denen im Datenschutzdschungel der Durchblick fehlt, UND die keinen Datenschutzbeauftragten benennen möchten oder müssen.
Weder das eine, noch das andere kann man Unternehmen verübeln.
- DSGVO, BDSG und all die anderen für Datenschutz relevanten Gesetze kann man nicht mal schnell nebenbei umsetzen – das erfordert ein intensives Auseinandersetzen mit der Materie. Das braucht im Alltag oft mehr Zeit als übrig ist.
- Einen Datenschutzbeauftragten zu benennen ist mit vielen Formalen Anforderungen verbunden.
Wenn es um Projekte oder die Unterstützung von internen Datenschutzbeauftragten geht, ist ein Datenschutzberater oft die einfachere Lösung.
Übersicht zur Datenschutzberatung
Vorteile der Datenschutzberatung
Der größte Vorteil der Datenschutzberatung ohne Datenschutzbeauftragter zu sein ist:
Wir können uns in bei der Datenschutzberatung voll auf das vereinbarte Ziel oder Projekt beschränken und müssen viele Formalien der DSGVO nicht einhalten.
Langfristige Vereinbarungen mit monatlichen Zahlungsverpflichtungen gibt es nicht – nach dem Projektende ist die Beratung vorbei und endet automatisch. Sie müssen den Berater weder bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz an, noch abmelden.
(Wir dürfen dabei jedoch keine Rechtsberatung geben.)
Im Rahmen einer Datenschutzberatung helfen wir Ihnen bei kleineren Anfragen zum Datenschutz unkompliziert und schnell.
Als Teil von Projekten bringen wir gerne die Datenschutz-Anforderungen inklusive Lösungsvorschlägen mit ein.
Als Berater können wir im Vergleich zum Datenschutzbeauftragten viel spezifischer auf Ihre individuellen Fragen eingehen, da wir dabei nicht die Fülle an formalen Vorgaben erfüllen und ggf. kontrollieren müssen.
Interessenkonflikte oder die Vorgaben für die Unterrichtung der Geschäftsführung sind für den Datenschutzberater nicht durch die DSGVO geregelt, also nicht so wie für den Datenschutzbeauftragten – der Rest ist Vereinbarung…
Am häufigsten arbeiten wir im Rahmen der Datenschutzberatung an
- DSGVO Formalien
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- IT-Dokumentation (Konzepterstellung, Richtliniendesign, usw.)
- Erfassen der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Risikomanagement
- uvm.
- Einführung / Planung eines Datenschutzmanagementsystems
- Webseiten / Shop Relaunchs und Planungen
- Videoüberwachung (Dokumentation)
- Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten (zeitlich / fachlich)
- (internationalen) Mergers
- Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Dokumentenerstellung (z.B. Betroffenenrechte, Einwilligungen)
- Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen