Gemeinsam auf Kurs für rechtskonforme Datenverarbeitung!


Hinweise zu Missständen auf sicherem Weg erhalten und professionell managen?
Wir bringen Ihr Firmenschiff in ruhige Gewässer:

Einrichtung und Management eines Full-Service Hinweisgeberschutz-Systems inklusive notwendiger Nachweise (Dokumentation)

Externe und neutrale Vorabbewertung von Hinweisen

Korrekte Fall-Dokumentation, -Bearbeitung und -Löschung nach gesetzlichen Vorgaben

Betreuung durch fachkundige juristische Meldestellenbeauftragte

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Hinweise zu Missständen auf sicherem Weg erhalten und professionell managen?
Wir bringen Ihr Firmenschiff in ruhige Gewässer:

Einrichtung und Management eines Full-Service Hinweisgeberschutz-Systems inklusive notwendiger Nachweise (Dokumentation)

Externe und neutrale Vorabbewertung von Hinweisen

Korrekte Fall-Dokumentation, -Bearbeitung und -Löschung nach gesetzlichen Vorgaben

Betreuung durch fachkundige juristische Meldestellenbeauftragte

Was ist Hinweisgeberschutz überhaupt?


Hinweisgeber – auch Whistleblower genannt – leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Betrugsfällen, Korruption und Gesetzesverstößen. Sie weisen auf Missstände hin, die ihnen beispielsweise im beruflichen Umfeld auffallen.

Dank des Hinweisgeberschutzgesetzes können Whistleblower delikate Informationen schnell und sicher über speziell geschützte, interne Meldestellen an das Unternehmen weitergeben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist also keinesfalls eine Laune des Gesetzgebers, um Sie zu ärgern oder Bußgelder aus der Tasche zu ziehen. Ganz im Gegenteil: Es ermöglicht einen sicheren und vertrauensvollen Rahmen, damit Sie rechtzeitig und verantwortungsbewusst auf Mängel in Ihrem Unternehmen reagieren können.

Daher besteht auch eine gesetzliche Pflicht, solche internen Meldestellen einzurichten!

Erklärung zum Hinweisgeberschutzgesetz
Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes?

Gilt diese gesetzliche Verpflichtung auch für Sie?


Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste, um direkt zu prüfen, ob Sie den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes nachkommen müssen.

Sicher ist sicher – mit unserem Full-Service Hinweisgeberschutz-System!


Hinweisgeberschutz-Systeme schaffen einen Rahmen zum Umgang mit Meldungen von Whistleblowern. Sie ermöglichen so ein strukturiertes Vorgehen für die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und bewahren Ihr Unternehmen letztlich vor Strafanzeigen und Bußgeldern. Kurzum: Sie können selbst reagieren, bevor es andere tun.

Wir nutzen Hinweisgeberschutz-Systeme von etablierten Herstellern. Als sichere digitale Systeme ermöglichen sie eine gesetzeskonforme Verwaltung eingehender Hinweise – günstig, schnell, mit planbarem Aufwand und ohne Einsatz Ihrer firmeneigenen Ressourcen.

Full-Service heißt in diesem Fall für uns:


  • Einrichtung einer sicheren internen Meldestelle zur systematischen Annahme und vertraulichen Bearbeitung von Hinweisen (Hinweisgeber-Software inkl. Lizenz)
  • Übergabe rechtskonformer Hinweisgeberrichtlinien und standardisierter Prozessbeschreibungen sowie Arbeitsanweisungen für Ihr Unternehmen
  • Neutrale Bewertung, Dokumentation und Reporting eingegangener Hinweise
  • Weiterleitung von Meldungen an interne Verantwortliche
  • Kommunikation mit Hinweisgebenden

Hinweisgeber-Software

Zertifiziertes und gesetzeskonformes System

Sicher, nutzerfreundlich und lösungsorientiert

inklusive Lizenz, Hosting und Wartung

Fall-Dokumentation

Sichere Berichterstellung gemäß gesetzlicher Pflichten

Beschreibung von Prozessen

Einhaltung von Löschfristen

Fall-Bearbeitung

Neutrale Einschätzung und Verwaltung von Meldungen durch fachkundige Meldestellenbeauftragte

Übersichtliches und koordiniertes Vorgehen

Kommunikation mit Hinweisgebenden

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Gesetzeskonformes & sicheres System

Etabliertes System und verschlüsselte Datenübertragung auf dem neuesten Stand der Technik zur Wahrung der Vertraulichkeit und dem Schutz von Hinweisgebern

Kostengünstige Umsetzung

Standardkonfiguration inklusive, keine Kosten durch zusätzliche Systeme oder Einsatz eigener Mitarbeiter

Fachkundige Betreuung

durch geschulte, externe Experten

Noch Fragen? Hier finden Sie Antworten!

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit Juli 2023 in Kraft.

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen seitdem eine interne Meldestelle einrichten, um es Hinweisgebern zu ermöglichen – ohne die Furcht vor Repressalien auf Missstände, über die sie im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben – aufmerksam zu machen. Hinweise müssen vertraulich behandelt werden. Den Hinweisgebern dürfen keine Nachteile wegen der Meldung von Missständen entstehen.

Eingegangene Meldungen sind innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen. Danach hat die Organisation 3 Monate Zeit, um Folgemaßnahmen zu ergreifen und den Hinweisgeber darüber zu informieren.

Alternativ zu internen Meldekanälen können Hinweisgeber auch externe Meldestellen des Bundes, beispielsweise beim Bundesamt für Justiz, zur Abgabe ihrer Meldung nutzen. Unter Umständen ist den Hinweisgebern auch eine Offenlegung möglich.

Alle Details zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier.

Den aktuellen Stand zur Gesetzeslage können Sie hier nachlesen.

Ein Hinweisgeberschutz-System muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sicherheit der Software (nachweisbar durch Zertifikate / überprüfbar)
  • aktuelle Technologien (Verschlüsselung, Berechtigungsmanagement, Anonymisierungsfunktionen, Zugriffssteuerung)
  • vertrauliche Behandlung von Meldungen (Betreuung durch fachkundiges Personal ohne Interessenskonflikte)
  • praxiserprobt und ausgereift
  • nutzerfreundliches Handling (für Anwender und Hinweisgeber)
  • unterschiedliche Meldekanäle (mündliche und schriftliche Hinweise)
  • Mehrsprachigkeit / integrierte Übersetzungsfunktionen
  • Dateiupload (ohne Limitierung von Dateityp und Dateigröße)
  • Verwaltung und Dokumentation von Meldungen
  • Verwaltung mehrerer Standorte oder Unternehmensteile
  • Einschätzung eingehender Meldungen und Weiterbearbeitung
  • prozessunterstützend (Verwalten und Einhalten von Fristen)
  • rechtskonforme Archivierung (gesetzliche Aufbewahrungspflichten)
  • Kommunikationsmöglichkeiten mit Hinweisgebern (auch nach Anonymisierung)
  • Auswertungsmöglichkeiten von Kennzahlen (Reportingfunktion)
  • DSGVO-konform (Privacy by Design und Default, Sicherheit, Transparenz)

Mehr zu den Meldekanälen des Hinweisgeberschutzes finden Sie hier.

Ein Hinweisgeberschutz-System besteht aus intern festgelegten Abläufen und Verantwortlichkeiten für den Umgang mit eingehenden Meldungen von Hinweisgebern.

Im Grunde beinhaltet es:

  • Die Hinweisgeber-Software zur sicheren, einfachen und gesetzeskonformen Meldung von Hinweisen
  • Die Dokumentation von Vorgängen, Berichterstellung und Prozessbeschreibung
  • Die Fall-Bearbeitung und -Koordinierung

Durch den Einsatz unseres Full-Service-Pakets erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern profitieren von einer günstigen und sicheren Umsetzung, ohne firmeninterne Ressourcen nutzen zu müssen.

Wir kümmern uns um die komplette Einrichtung, Wartung und Fall-Behandlung und informieren Sie, falls eine Handlung Ihrerseits notwendig wird.

Die Integration und Einrichtung Ihres Full-Service-Systems ist binnen eines Tages möglich. Sie müssen dazu nichts tun. Die 3 notwendigen Schritte übernehmen wir:

  1. Einrichten der Hinweisgeber-Software
  2. Dokumentation in Form einer Standard-Hinweisgeber-Richtlinie, Prozessbeschreibungen und Arbeitsanweisungen
  3. Livegang des Meldekanals

Schon erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen!

Die Inbetriebnahme Ihres Hinweisgeberschutz-Systems können wir innerhalb eines Tages erledigen. Gesetzliche Anforderungen erfüllen Sie damit auch kurzfristig und wenn es eilt.

Die Kosten für den Betrieb Ihres Hinweisgeberschutz-Systems ergeben sich aus den Lizenzkosten für die Software und den Betreuungskosten durch unsere fachkundigen Mitarbeiter.

Während sich die Lizenzkosten nach der Mitarbeiteranzahl und Unternehmensgröße richten, werden für eingehende Hinweise die Zeitaufwände pro Fall ausschließlich nach Aufwand berechnet und in einem monatlichen Aktivitätennachweis gepflegt.
Die Einrichtung für die Standardkonfiguration ist gratis.

Erhaltene Hinweise werden dokumentiert, bewertet und an die verantwortlichen Stellen zur weiteren Bearbeitung und Abstimmung weitergeleitet. Über Aufwände sind Sie immer im Bilde.


Mitarbeiteranzahl Monatliche Pauschale
0-49 109,-
50-249 179,-
250-500 329,-
501-1000 379,-
1001-2000 499,-
ab 2001 auf Anfrage