Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten
Die Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt die DSGVO in Art. 39 vor.
Für die Aufgaben des DSB macht es keinen Unterschied, ob er als interner, oder externer Datenschutzbeauftragter benannt wurde.
Eine Übersicht der Aufgaben des DSB finden Sie in unserem Beitrag Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.
Unsere Inklusivleistungen sind Ihre Vorteile
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Unternehmen und öffentliche Stellen haben einige Vorteile bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten.
- hauptberufliche Tätigkeit
- schnelle Reaktion bei Neuerungen (Urteile, behördliche Reaktionen)
- juristisches und technisches Spezialwissen im Datenschutz
- kein Kündigungsschutz
- keine Ausbildungskosten
- Umfang und Kosten planbar