Landesdatenschutzbehörden
Sie kontrollieren die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Auch mit einem einheitlichen europäischen Datenschutzrecht bleibt die Zuständigkeit bei den nationalen Landesdatenschutzbehörden.
Jedes deutsche Bundesland hat eine eigene Datenschutzbehörde mit einem Landesdatenschutzbeauftragten oder einer Landesdatenschutzbeauftragten.