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Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat

Update vom 15.02.2023

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/aktuelle-vertragsverletzungsverfahren-klage-gegen-deutschland-wegen-mangelnden-schutzes-von-2023-02-15_de

Weil Deutschland es nicht geschafft hat bis Dezember 2021 die Whistleblower Richtlinie der EU in nationalem Recht umzusetzen klagt die EU Kommission jetzt vor dem Gerichtshof.

Es war zwar absehbar, aber bis zur Abstimmung im Bundesrat am 10.02.2023 hätte Deutschland der Klage noch entgehen können.

Neben Deutschland haben nur 7 weitere Staaten noch kein passendes nationales Hinweisgeberschutzgesetz.
(Die anderen sind Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen.)

Die Whistleblower Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU Hinweisgebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie Verstöße melden können.

Es wirkt wie eine verpasste Chance, unnötigen Aufwand und Kosten die man sich hätte sparen können. Eins ist klar, die Whistleblower Richtlinie wird umgesetzt werden müssen.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist nur aufgeschoben und nicht aufgehoben. Die Umsetzung kommt, wir wissen nur noch nicht wann genau.

Update vom 10.02.2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz (Drucksache 20/3442) hat in der Abstimmung im Bundesrat am 10.02.2023 keine Mehrheit erhalten. Damit wird das HinSchG nicht im Mai 2023 in Kraft treten.

Eine Aufzeichnung zur Abstimmung ist auf den Seiten des Bundesrates verfügbar:

https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=0_nfgpq6ii


Kritikpunkte gab es insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereiches und der damit befürchteten einhergehenden Belastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Beispielsweise die Sanktionen bezüglich der Nicht-Einführung eines Meldekanals in Unternehmen.

Es gab außerdem Bedenken, dass mit dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht alle Anforderungen erfüllt werden. Die Länder fordern mehr „Augenmaß“ und keine übereilte Umsetzung auf dem Rücken der Länder. Thüringen machte den Vorschlag dem Gesetzesentwurf zuzustimmen und dann nachzuarbeiten. Der Vorschlag wurde nicht angenommen.

Inwieweit den Kritikpunkten Beachtung geschenkt wird, und wann eine Zustimmung zu einem finalen Entwurf erfolgt ist derzeit nicht absehbar. Bekannt sind allerdings die Vorgaben der Whistleblower Richtlinie – diese werden das Mindestmaß des deutschen HinSchG darstellen.

Der nächster Schritt hin zum Hinweisgeberschutzgesetz ist gemacht.

Der Bundesrat stimmt in seiner für den 10.02.2023 geplanten Plenarsitzung über das

„Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“

Bevor das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland allerdings in Kraft treten kann, muss der Bundesrat zustimmen. (Nachdem der Bundestag am 16.012.2022 abgestimmt hat.)

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist an Position zwei der Tagesordnung als Abstimmungspunkt aufgeführt.

Sollte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen (wovon derzeit viele ausgehen), dann müssen unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallende Unternehmen die Anforderungen ab Mitte Mai 2023 umsetzen.

Es ist also nicht mehr viel Zeit ein entsprechendes Hinweisgebersystem einzurichten, das von einer fachkundigen Stelle unabhängig betreut wird, so dass bei eingehenden Hinweisen keine Interessenkonflikte aufkommen.

Hinweisgeberschutzgesetz Update vom 15.02.2023

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Hinweisgeberschutzgesetz Update vom 10.02.2023

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