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Hinweisgeberschutzgesetz aktueller Stand

In diesem Beitrag fassen wir die aktuellen Entwicklungen zum Hinweisgeberschutzgesetz zusammen.

Details und Hintergründe zum Hinweisgeberschutz finden Sie in unserem Beitrag Hinweisgeberschutzgesetz kurz erklärt.

Alles über das Hinweisgeberschutzgesetz

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Juni 2023 – Hinweisgberschutzgesetz ab 2. Juli 2023

Der Stichtag für das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz steht fest.

Im Bundesgesetzblatt wurde am 02.06.2023 das

„Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“,

kurz das Hinweisgeberschutzgesetz verkündet.

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern haben noch ein Monat Zeit bis das Hinweisgeberschutzgesetz am 02. Juli 2023 in Kraft tritt und sie eine interne Meldestelle zur Annahme von Hinweisen anbieten müssen.

Die gute Nachricht:
Es ist noch ein Monat Zeit für die Umsetzung. Das ist machbar aber kein Selbstläufer.

Wenn Sie sich fragen was Sie jetzt tun müssen, und worauf sie achten sollten, sind Nancy Degenhardt und ich gerne Ihre Antwortgeber.

Wir bieten Full-Service Hinweisgeberschutzsysteme an und können die Anforderungen kurzfristig mit Ihnen umsetzen.

Buchen Sie gerne eine Termin und stellen Sie Ihre Fragen.

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Mai 2023 -Verpflichtung für Hinweisgeberschutzsysteme und Meldestellen schon im Juni 2023?

Möglicherweise könnte die Verpflichtung für ein Hinweisgeberschutzsysteme und eine Meldestellen schon ab Mitte Juni 2023 bestehen.

  1. Der Vermittlungsausschuss hat einen Kompromiss des Gesetztes erarbeitet.
  2. Dieser wird dem Bundestag vorgelegt.
  3. Danach soll am 12. Mai auch der Bundesrat wieder abstimmen.
  4. Der Bundespräsident unterzeichnet.
  5. Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Achtung neue Frist

Das Gesetz tritt einen Monat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Das könnte also Mitte Juni 2023 sein.

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen bis dahin eine Meldestelle eingerichtet haben.

Das ist nicht viel Zeit aber machbar.

Mit uns als Ombudsstelle verfügen Unternehmen sofort über das nötige Know How um

  • die Software einzurichten
  • Abläufe zu erarbeiten
  • interne Regelungen auf den Weg zu bringen
  • Meldungen von Hinweisgebern entgegenzunehmen

Mehr dazu im Abschnitt über unsere Leistungen eines Hinweisgeberschutzsystems.

Unternehmen mit zwischen 50 und 250 Mitarbeitern haben weiterhin eine Frist bis 17. Dezember 2023.

Eine Ordnungswidrigkeit für eine fehlende Meldestelle kann erst 6 Monate nach Verkündung angewendet werden.

 

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Mai 2023 – Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Nach einem Erfolg im Vermittlungsausschuss könnte das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland „schon“ ab Juni 2023 in Kraft treten.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kompromiss-im-vermittlungsausschuss-bund-und-laender-einigen-sich-im-whistleblower-streit/29135228.html

Denn im Vermittlungsausschuss zeichnet sich ein Kompromiss für das Hinweisgeberschutzgesetz ab.

  • keine Annahme anonymer Hinweise nötig (können aber trotzdem entgegen genommen werden)
  • „nur“ 50.000 € Bußgeld (statt der ursprünglich geplanten 100.000 €) fällig
  • für Lebensmittel- und Umweltrecht, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Das Hinweisgeberschutzgesetz könnte also nach dem angestrebten Kompromiss Mitte Juni 2023 in Kraft treten.

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssten damit die Anforderungen nach einer dreimonatigen Übergangsfrist bis September 2023 erfüllen, während Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern erst ab Dezember 2023 eine entsprechende Meldestelle einrichten müssen.

So könnte es weitergehen:

Der Vermittlungsausschuss beschließt den gefundenen Kompromiss. Bundestag und Bundesrat bestätigen die erfolgte Einigung und Unternehmen können sich schon jetzt auf die Anforderungen vorbereiten indem Sie ein Hinweisgeberschutzsystem einrichten.

Eine entsprechende Software unterstützt bei den Abläufen.

Bei der Einrichtung der Software und der Planung organisatorischer Prozesse unterstützen wir unsere Kunden auch im laufenden Betrieb der geforderten internen Meldestelle als Ombudsleute.

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April 2023 – Vermittlungsausschuss Bundesrat und Bundestag

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat für die Vermittlung in Sachen Hinweisgeberschutzgesetz einen Termin festgelegt.

Am 9. Mai 2023 wird er sich damit befassen.

„Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 9. Mai 2023 mit dem Gesetz zum Schutz von Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz) befassen.„

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaengeva/DE/20wp/372-23.html

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März 2023 – zweite Bundestag Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz gescheitert

Wieder eine Überraschung mehr mit dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Über das Gesetz wurde am30.03.2023 im Bundestag nicht abgestimmt.

Später heißt es:

„Der Bundestag hat die für Donnerstag, 30. März 2023, vorgesehene Entscheidung über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (20/5992), von der Tagesordnung abgesetzt.“

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw13-de-hinweisgeberschutz-938386

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März 2023 – wieder Rechtsausschuss zum Hinweisgeberschutzgesetz

Am 27.03.2023 hat der Rechtsausschuss sich wieder mit dem Schutz von Hinweisgebern auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden befasst.
Diverse Stellungnahmen können auf der Webseite eingesehen werden.
Im Großen und Ganzen ist das nichts neues – wir erinnern uns an den Trick, dass jetzt ein fast gleicher Gesetzesentwurf, aufgeteilt in zwei Teile, vorgelegt wird, um so eine Zustimmung des Bundesrats nicht mehr zu benötigten.

Der nächste Schritt ist die (erneute Abstimmung) im Bundestag.

Falls eine Zustimmung erteilt wird, kann das Hinweisgeberschutzgesetz einen Monat danach in Kraft treten.
Das bedeutet etwa im Mai 2023.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw13-pa-recht-hinweisgeber-938856

März 2023 – zweite Abstimmung im Bundestag Hinweisgeberschutz

(Wieder) Die Nächste Runde im Bundestag zum Hinweisgeberschutzgesetz:
nach der Beratung des eingebrachten Gesetzentwurfs folgt am Donnerstag, 30. März 2023 die Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Was im Bundestag geschieht kann man sich Live über den Stream des Bundestags ansehen.

Nach wie vor geht es um die Einrichtung von Meldestellen an die Hinweisgeber ihre Meldungen geben können.

Auch anonyme Meldungen sollen bearbeitet werden.
Eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen muss möglich sein.

Wussten Sie, dass das Bundesamt für Justiz als externe Meldestelle dienen soll, an das Hinweisgeber Ihre Meldungen geben können?
…dann doch lieber über die eigene (interne) Meldestelle und ein System das Sie selbst verwalten.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-hinweisgeber-937542

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März 2023 – zweiter Entwurf Hinweisgeberschutzgesetz

Der letzte Entwurf zum HinSchG scheiterte im Februar 2023 im Bundesrat ohne die erforderliche Mehrheit.

Am 17.03.2023 geht es weiter: im Bundestag ist eine Debatte zu ZWEI Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen geplant.

Seitens der Grünen wurde noch im Februar angekündigt an dem Gesetz festzuhalten und den Gesetzentwurf in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringen zu wollen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-hinweisgeber-937542

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Februar 2023 – EU Klage wegen fehlendem Hinweisgeberschutzgesetz

Weil wir es Deutschland nicht geschafft hat bis Dezember 2021 die Whistleblower Richtlinie der EU in nationalem Recht umzusetzen, klagt die EU Kommission jetzt vor dem Gerichtshof.

Es war zwar absehbar, aber bis zur Abstimmung im Bundesrat am 10.02.2023 hätten wir dem noch entgehen können.

Neben Deutschland haben nur 7 weitere Staaten noch kein passendes nationales Hinweisgeberschutzgesetz.
(Die anderen sind Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen.)

Kurz zur Erinnerung:
Die Whistleblower Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU Hinweisgebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie Verstöße melden können.

Kosten dafür liegen im zweistelligen Millionenbereich, also ab 10 Millionen aufwärts, pro Tag ca. 50.000 Euro.

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/aktuelle-vertragsverletzungsverfahren-klage-gegen-deutschland-wegen-mangelnden-schutzes-von-2023-02-15_de

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Februar 2023 – HinSchG im Bundesrat abgelehnt

Am 10.02.2023 hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetzesentwurf verweigert.

Zwar kommt das Hinweisgeberschutzgesetz ganz sicher, da die Whistleblower Richtlinie der EU schon seit langem umgesetzt hätte sein müssen, aber eben erst später.

Die Richtlinie gibt dem nationalen Gesetzgeber vor, was in nationalem Recht umzusetzen ist – und auch nicht unterschritten werden darf.

Die Frage ist nicht ob, sondern wann…

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1030/tagesordnung-1030.html?cms_topNr=2#top-2

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Nächster Schritt im Bundesrat

Der nächster Schritt hin zum Hinweisgeberschutzgesetz ist die Abstimmung im Bundesrat, denn bevor das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft treten kann, braucht es hier eine Zustimmung

Die nächste geplante Sitzung zur Abstimmung ist am 10.02.2023.

In der Tagesordnung sehen wir unter Top 2 den Abstimmungspunkt
„Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“

Umgesetzt werden muss das Gesetz dann von Unternehmen (falls eine Zustimmung im Bundesrat erfolgt) ab Mitte Mai 2023.

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Dezember 2022 – Hinweisgeberschutzgesetz im Bundestag beschlossen

Am 16.12.2023 hat der Bundestag dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt.

Trotzdem ein Jahr zu spät: Am 17.12.2021 hätte die EU Whistleblower Richtlinie in nationalem Recht umgesetzt werden müssen.

Im nächsten Schritt muss noch der Bundesrat zustimmen.

In Kraft tritt das Gesetz dann wiederum erst drei Monate nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Stimmt der Bundesrat zu, bedeutet das für Unternehmen, dass Sie ab dann eine interne Meldestelle, bzw. ein Hinweisgeberschutzsystem betreiben müssen, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Das bedeutet, Unternehmen müssen dann eine interne Meldestelle, bzw. ein Hinweisgeberschutzsystem betreiben, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Unter anderem müssen anonyme Meldungen bearbeitet werden, bzw. auch eine Kommunikation mit anonymen Hinweisgebern möglich sein.
Achten Sie also bei der Auswahl ihrer Systeme besonders darauf.

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Dezember 2022 – Hinweisgeberschutzgesetz im Rechtsausschuss

Am 16. Dezember wurde im Bundestag über den Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetz abgestimmt.
Es sahr auf einmal so aus, als sich in Sachen Whistleblowerschutz in Deutschland kurzfristig doch noch etwas tut.

  • Am Montag, 12.12.2022 noch waren Nancy Degenhardt und ich uns sicher, dass dieses Jahr nichts mehr passiert. Man hört nichts, man sieht nichts zum Schutz hinweisgebender Personen.
  • Am Dienstag, 13.12.2022 lasen wir dann von einer Ankündigung zur Beratung eines Entwurfs mit leichten Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf.
  • Am Mittwoch, 14.12.2022 befasste sich der Rechtsausschuss mit den vorgeschlagenen Änderungen und gab grünes Licht.

… so dass am Freitag, 16.12.2022  der Bundestag abschließend über das Hinweisgeberschutzgesetz abstimmte und grünes Licht gab.

Manchmal kann es dann auch ziemlich schnell gehen in Deutschland.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-hinweisgeber-937542

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November 2022 – Hinweisgeberschutzgesetz

Was ist eigentlich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz geworden? Kommt das noch, oder hat es sich damit erledigt?

Ein ganz klares JEIN meinte Nancy Degenhardt im November 2022.

Für 2022 hat sich die Sache mit dem Hinweisgeberschutzgesetz vermtlich erledigt, aber es kommt 2023.

Unternehmen müssen erst 2023 mit den neuen Vorgaben rechnen, sollten aber das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf dem Radar haben wenn große Kunden darüber entsprechende Anforderungen stellen und sich ihre Auftragnehmer etwas genauer ansehen.

Der Zeitpunkt an dem Unternehmen spätestens etwas zum Hinweisgeberschutzgesetz vorweisen müssen hängt davon ab, wann und ob Bundestag UND Bundesrat dem bereits vorliegenden Entwurf des Gesetzes zustimmen.

Sehr empfehlen können wir die chronologische Darstellung auf der Webseite des Deutschen Bundestags.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-hinweisgeber-937542

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