Ihre Vorteile wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten benennen
Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten
Die Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt die DSGVO in Art. 39 vor.
Für die Aufgaben des DSB macht es keinen Unterschied, ob er als interner, oder externer Datenschutzbeauftragter benannt wurde.
Eine Übersicht der Aufgaben des DSB finden Sie in unserem Beitrag Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.
Unsere Inklusivleistungen sind Ihre Vorteile
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Unternehmen und öffentliche Stellen haben einige Vorteile bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten.
- hauptberufliche Tätigkeit
- schnelle Reaktion bei Neuerungen (Urteile, behördliche Reaktionen)
- juristisches und technisches Spezialwissen im Datenschutz
- kein Kündigungsschutz
- keine Ausbildungskosten
- Umfang und Kosten planbar
Vorteile unserer Beauftragung als externen Datenschutzbeauftragten
Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten
Die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten sind abhängig von:
- Größe des Unternehmens / der öffentlichen Stelle
- Mitarbeiteranzahl
- Branche
- Art der verarbeiteten Daten
- eigenes Mitwirken (Team, Koordination)
- zusätzliche Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten unterscheiden sich regional sehr stark. Spezialisten sind sehr gefragt und rar.
Üblich sind
- Pauschalpreise
- aufwandsbasierte Abrechnung
- Hybridmodelle aus Pauschale und Aufwand
Die Kosten für das Beauftragende Unternehmen hängen dabei oft vom eigenen Wissensstand über Datenschutz und Informationssicherheit ab. Hat der externe Datenschutzbeauftragte viel Beratungs- und Schulungsaufwand mit seinem Kunden, steigen auch die Kosten für den Auftraggeber.