Jetzt anrufen: +49-8802-333 06 90
Datenschutz für Ihr Unternehmen
  • Rss
  • X
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Home
  • Datenschutz
  • Hinweisgeberschutz
  • Angebote
    • KI Workshop
    • Transkription von Onlinemeetings
    • CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076
  • Über uns
  • Blog
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

World Whistleblower Day

Am 23. Juni ist World Whistleblower Day.

An diesem Tag soll allen Hinweisgebern Respekt gezollt werden wenn sie persönlich Risiken eingehen.

Denn tatsächlich stellen Whistleblower ihre persönliche Freiheit, ihre persönlichen Rechte hinten an wenn es um die Meldung von Verstößen ode rGesetzesverletzungen geht die der Allgemeinheit schaden.

Der World Whistleblower Day soll daran erinnern wie wichtig Whistleblower für die Allgemeinheit sind.

Hinweisgeberschutzgesetz und World Whistleblower Day

Wie wichtig Whistleblower angesehen werden zeigt die Entwicklung der Whistleblower-Gesetzgebung in den letzten 10 Jahren – beispielsweise nach Edward Snowden, Chelsea Manning oder Julien Assange.

Die EU hat mit der Whistleblower Richtlinie nicht nur alle EU Mitgliedsstaaten zur Umsetzung nationaler Gesetze verpflichtet, sondern damit auch die Prioritäten verdeutlicht.

Jedes Mitgliedsstaat der Europäischen Union benötigt ein Hinweisgeberschutzgesetz das Hinweisgeber und Whistleblower vor Repressalien schützt, die ihnen entstehen könnten wenn sie ihrem Beschäftigungsgeber / Arbeitgeber Hinweise über Verstößen in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit geben.

In Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetzt am 02. Juli 2023 in Kraft getreten – etwa 18 Monate später als durch die EU vorgegeben.

Die Entwicklung und Gründe der verspäteten Umsetzung haben wir hier zusammengestellt: Hinweisgeberschutzgesetz aktueller Stand

Warum Unternehmen über jede direkt erhaltene Meldung froh sein sollten.

Whistleblower melden Missstände – das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass diese Hinweise oder Meldungen entweder direkt bei einer sogenannten internen Meldestelle die das Unternehmen selbst betreiben muss, oder eine externe Meldestelle die das Bundesamt für Justiz betreibt, nutzen.

Beides ist möglich. Hinweisgeber können sich faktisch aussuchen, wo sie ihre Meldung absetzen.

Hinweisgeber sind nicht darauf angewiesen, dass Unternehmen einen eigenen Meldekanal anbieten, denn Sie können die externen Meldestellen in gleicher Weise nutzen.

Der Unterschied für Unternehmen ist, dass sie mit erhaltenen Hinweisen über die internen Meldestelle selbst und direkt tätig werden können.

Aber wenn ein Hinweis  bei der externen Meldestelle eingeht, muss diese Folgemaßnahmen ergreifen.
Dazu gehört
– die betroffenen Unternehmen zu kontaktieren
– die Hinweisgeber an andere zuständige Stellen zu verweisen
– das Verfahren an eine zuständige Behörde für weitere Ermittlungen weiterzuleiten.

Unterm Strich klingt das alles nicht nur schlechter als einen Hinweis direkt zu erhalten, sondern es ist tatsächlich so.

Denn erhält ein Unternehmen eine Meldung direkt, kann es selbst Maßnahmen ergreifen oder die Sache aufklären, während bei einer Meldung über eine externe Stelle immer Dritte involviert sind: im Schlimmsten Fall die Staatsanwaltschaft oder andere zuständige Behörden.

Deshalb sollten Unternehmen froh über jeden bei der internen Meldestelle eingegangenen Hinweis, und jeden Hinweisgeber, der den internen Meldekanal nutzt sein.

Schließlich zeigt das auch, dass der Hinweisgeber vertrauen in den Meldekanal des Unternehmens hat und ein entsprechendes vertrauen hat – er / sie hätte auch woanders melden können.

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Ihr Ansprechpartner Christian Schröder

Kontaktieren Sie uns:

Jetzt E-Mail schreiben



Jetzt anrufen

Oder direkt kostenloses Erstgespräch buchen:

Kürzlich
  • Vollautomatisierte Angriffe durch KI?23. Juli 2024 - 11:13
  • Prüfaktion zum Auskunftsrecht und ihre Bedeutung für Unternehmen
    Die Prüfaktion zum Auskunftsrecht12. April 2024 - 16:12
  • Was der BayLDA Tätigkeitsbericht für Unternehmen bedeutet
    BayLDA Tätigkeitsbericht 20236. April 2024 - 20:33
  • Die Importanz des Tätigkeitsberichts vom Datenschutzbeauftragten
    Tätigkeitsbericht29. März 2024 - 16:03
  • Welche Bedeutung Datenschutz und KI in Unternehmen hat
    Datenschutz und KI27. März 2024 - 14:34
  • Schwellenwertanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung
    Datenschutz-Folgenabschätzung21. Februar 2024 - 15:48
Schlagworte
Art. 5 DSGVO Art. 32 DSGVO Auftraggeber Auftragnehmer Auftragsverarbeitung Auftragsverarbeitungsvertrag Buchempfehlung Datenpanne Datenschutz Datenschutzbeauftragter Datenschutzmanagment DSB DSGVO DSGVO Grundsätze Hinweisgeber Informationssicherheit IT-Sicherheit Jitsi Jitsi Meet Online-Meetings PDSG Rezension Schutzziel Sicherheit der Verarbeitung Sicherheitslücke Sicherheitsvorfall technische und organisatorische Maßnahmen TOM Verantwortlicher Zoom

Immer Up-to-date?

Abonnieren Sie unseren Newsletter!


Brandaktuelle Entwicklungen und Insiderwissen aus den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Hinweisgeberschutz liefern wir Ihnen 1x monatlich frei Haus in Ihr Mail-Postfach.


Jetzt für den Newsletter eintragen:

Mit dem Klick auf ‚E-Mail Newsletter abonnieren‘ erklären Sie sich mit dem regelmäßigen Empfang unseres Newsletters mit Informationen zu Datenschutz-, Informationssicherheits- und Compliancethemen sowie mit dessen Analyse durch individuelle Messung, Speicherung und Auswertung von Öffnungsraten und der Klickraten in Empfängerprofilen zu Zwecken der Gestaltung künftiger Newsletter entsprechend den Interessen unserer Leser einverstanden. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ausführliche Hinweise erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Unser Angebot – passgenau für die Anforderungen in Ihrem Unternehmen


Was ist beim Thema Datenschutz und Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen wirklich zu tun? Ob Sie Ihren Datenschutz selbst organisieren, vorhandene Strukturen optimieren möchten oder Ihr Datenschutzmanagement auf professionelle Beine stellen wollen – wir sind Ihr Partner!

Gerne prüfen wir Ihren Status quo und erstellen Ihnen daraufhin ein passgenaues Angebot, das die oben genannten Bausteine beinhalten kann.

Unsere Zusammenarbeit gestalten wir nach Ihren Wünschen vor Ort im Raum München oder remote in ganz Deutschland.


DSK360 GmbH
Alpenblickstr. 9
82386 Oberhausen

Anrufen: 08802 333 06 90

E-Mail: service@datenschutzfachmann.eu

Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Christian SchröderIhr Datenschutz- & Informationssicherheitsbeauftragter
ZurückWeiter

Christian Schröder ist GDD Mitglied

Rechtliches

Impressum

Datenschutzhinweise

Grundsätze der Datenverarbeitung

Onlinemeetings mit Zoom

Hinweisgeberschutz unkompliziert umsetzenHinweisgeberschutz Info über den BVMWSoftware für Ihr Hinweisgeberschutzsystem findenSoftware für Ihr Hinweisgeberschutzsystem finden
Nach oben scrollen