Hinweisgeberschutzgesetz und World Whistleblower Day
Wie wichtig Whistleblower angesehen werden zeigt die Entwicklung der Whistleblower-Gesetzgebung in den letzten 10 Jahren – beispielsweise nach Edward Snowden, Chelsea Manning oder Julien Assange.
Die EU hat mit der Whistleblower Richtlinie nicht nur alle EU Mitgliedsstaaten zur Umsetzung nationaler Gesetze verpflichtet, sondern damit auch die Prioritäten verdeutlicht.
Jedes Mitgliedsstaat der Europäischen Union benötigt ein Hinweisgeberschutzgesetz das Hinweisgeber und Whistleblower vor Repressalien schützt, die ihnen entstehen könnten wenn sie ihrem Beschäftigungsgeber / Arbeitgeber Hinweise über Verstößen in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit geben.
In Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetzt am 02. Juli 2023 in Kraft getreten – etwa 18 Monate später als durch die EU vorgegeben.
Die Entwicklung und Gründe der verspäteten Umsetzung haben wir hier zusammengestellt: Hinweisgeberschutzgesetz aktueller Stand
Warum Unternehmen über jede direkt erhaltene Meldung froh sein sollten.
Whistleblower melden Missstände – das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass diese Hinweise oder Meldungen entweder direkt bei einer sogenannten internen Meldestelle die das Unternehmen selbst betreiben muss, oder eine externe Meldestelle die das Bundesamt für Justiz betreibt, nutzen.
Beides ist möglich. Hinweisgeber können sich faktisch aussuchen, wo sie ihre Meldung absetzen.
Hinweisgeber sind nicht darauf angewiesen, dass Unternehmen einen eigenen Meldekanal anbieten, denn Sie können die externen Meldestellen in gleicher Weise nutzen.
Der Unterschied für Unternehmen ist, dass sie mit erhaltenen Hinweisen über die internen Meldestelle selbst und direkt tätig werden können.
Aber wenn ein Hinweis bei der externen Meldestelle eingeht, muss diese Folgemaßnahmen ergreifen.
Dazu gehört
– die betroffenen Unternehmen zu kontaktieren
– die Hinweisgeber an andere zuständige Stellen zu verweisen
– das Verfahren an eine zuständige Behörde für weitere Ermittlungen weiterzuleiten.
Unterm Strich klingt das alles nicht nur schlechter als einen Hinweis direkt zu erhalten, sondern es ist tatsächlich so.
Denn erhält ein Unternehmen eine Meldung direkt, kann es selbst Maßnahmen ergreifen oder die Sache aufklären, während bei einer Meldung über eine externe Stelle immer Dritte involviert sind: im Schlimmsten Fall die Staatsanwaltschaft oder andere zuständige Behörden.
Deshalb sollten Unternehmen froh über jeden bei der internen Meldestelle eingegangenen Hinweis, und jeden Hinweisgeber, der den internen Meldekanal nutzt sein.
Schließlich zeigt das auch, dass der Hinweisgeber vertrauen in den Meldekanal des Unternehmens hat und ein entsprechendes vertrauen hat – er / sie hätte auch woanders melden können.