Jetzt anrufen: +49-8802-333 06 90
Datenschutz für Ihr Unternehmen
  • Rss
  • X
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Home
  • Datenschutz
  • Hinweisgeberschutz
  • Angebote
    • KI Workshop
    • Transkription von Onlinemeetings
    • CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076
  • Über uns
  • Blog
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

Allgemeine Schutzziele

Allgemeine Schutzziele sind überwiegend gar keine besonderen Themen speziell aus dem Datenschutz. Bei ihnen geht es  gar nicht ausschließlich um den Schutz von personenbezogenen Daten. Die Schutzziele sind vielmehr alte Bekannte, die Sie vielleicht schon aus der IT-Sicherheit, Datensicherheit, oder der Informationssicherheit kennen.

Bekannt waren bisher

  • Vertraulichkeit
  • Verfügbarkeit
  • Integrität

Die Schutzziele gelten allgemein für Daten. Sie zeigen die Bedrohungen für Ihre Daten. Im Datenschutz nennt man diese auch Risiken.

Das ist Ihnen zu viel Text / zu viel zu lesen?

Sie hätten aber trotzdem gerne die enthaltenen Informationen und Hintergründe?

Fragen Sie uns doch einfach direkt.

Kontakt aufnehmen

was in der DSGVO steht

Die konkreten Schutzziele im Datenschutz können Sie direkt der DSGVO entnehmen.

In Art. 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO werden die bereits erwähnten Schutzziele Integrität und Vertraulichkeit genannt. In diesem Artikel geht es um die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

In dem Artikel werden auch zwei Begriffe der Verfügbarkeit erwähnt: „Schutz vor … unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung“

Da wären also wieder die drei bekannten Schutzziele.

Auch im Art. 32 Abs. 1 lit. b) DSGVO, in dem es um die Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten geht, tauchen die drei Schutzziele wieder auf.

Zusätzlich wird hier noch ein weiteres Schutzziel genannt. Die Belastbarkeit der Systeme.

Schutzziele erfüllen

Die Schutzziele erfüllen Sie, indem Sie Maßnahmen treffen und umsetzen. Das können Sie mit technischen und organisatorischen Maßnahmen tun.

Wichtig ist, dass die getroffenen Maßnahmen geeignet sind. Das bedeutet: geeignet um den Risiken angemessen zu begegnen, oder diese sogar auszuschließen.

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Ihr Ansprechpartner Christian Schröder

Christian Schröder Datenschutzbeauftragter Datenschutzberatung

Kontaktieren Sie uns:

Jetzt E-Mail schreiben



Jetzt anrufen

Oder direkt kostenloses Erstgespräch buchen:

Kürzlich
  • Datenschutz wird immer komplizierter? – Das sagen Bitkom,...26. September 2025 - 17:53
  • #9 Was ist Datenverarbeitung und wann haften Gastronomen...24. September 2025 - 13:06
  • Vollautomatisierte Angriffe durch KI?23. Juli 2024 - 11:13
  • Prüfaktion zum Auskunftsrecht und ihre Bedeutung für Unternehmen
    Die Prüfaktion zum Auskunftsrecht12. April 2024 - 16:12
  • Was der BayLDA Tätigkeitsbericht für Unternehmen bedeutet
    BayLDA Tätigkeitsbericht 20236. April 2024 - 20:33
  • Die Importanz des Tätigkeitsberichts vom Datenschutzbeauftragten
    Tätigkeitsbericht29. März 2024 - 16:03
Schlagworte
Art. 5 DSGVO Art. 32 DSGVO Auftraggeber Auftragnehmer Auftragsverarbeitung Auftragsverarbeitungsvertrag Buchempfehlung Datenpanne Datenschutz Datenschutzbeauftragter Datenschutzmanagment DSB DSGVO DSGVO Grundsätze Hinweisgeber Informationssicherheit IT-Sicherheit Jitsi Jitsi Meet Online-Meetings PDSG Rezension Schutzziel Sicherheit der Verarbeitung Sicherheitslücke Sicherheitsvorfall technische und organisatorische Maßnahmen TOM Verantwortlicher Zoom

Immer Up-to-date?

Abonnieren Sie unseren Newsletter!


Brandaktuelle Entwicklungen und Insiderwissen aus den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Hinweisgeberschutz liefern wir Ihnen 1x monatlich frei Haus in Ihr Mail-Postfach.


Jetzt für den Newsletter eintragen:

Mit dem Klick auf ‚E-Mail Newsletter abonnieren‘ erklären Sie sich mit dem regelmäßigen Empfang unseres Newsletters mit Informationen zu Datenschutz-, Informationssicherheits- und Compliancethemen sowie mit dessen Analyse durch individuelle Messung, Speicherung und Auswertung von Öffnungsraten und der Klickraten in Empfängerprofilen zu Zwecken der Gestaltung künftiger Newsletter entsprechend den Interessen unserer Leser einverstanden. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ausführliche Hinweise erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Unser Angebot – passgenau für die Anforderungen in Ihrem Unternehmen


Was ist beim Thema Datenschutz und Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen wirklich zu tun? Ob Sie Ihren Datenschutz selbst organisieren, vorhandene Strukturen optimieren möchten oder Ihr Datenschutzmanagement auf professionelle Beine stellen wollen – wir sind Ihr Partner!

Gerne prüfen wir Ihren Status quo und erstellen Ihnen daraufhin ein passgenaues Angebot, das die oben genannten Bausteine beinhalten kann.

Unsere Zusammenarbeit gestalten wir nach Ihren Wünschen vor Ort im Raum München oder remote in ganz Deutschland.


DSK360 GmbH
Alpenblickstr. 9
82386 Oberhausen

Anrufen: 08802 333 06 90

E-Mail: service@datenschutzfachmann.eu

Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Christian SchröderIhr Datenschutz- & Informationssicherheitsbeauftragter
ZurückWeiter

Christian Schröder ist GDD Mitglied

Rechtliches

Impressum

Datenschutzhinweise

Grundsätze der Datenverarbeitung

Onlinemeetings mit Zoom

EU-Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmen WybitulDSGVEU-Datenschutz-Grundverordnung im UnternehmenO im Unternehmen WybitulIntegritätIntegrität
Nach oben scrollen