Wenn Sie im Internet nach Informationen zur Pseudonymisierung im Datenschutz suchen, dann stoßen Sie oft auch auf Anonymisierung. Beides wird gerne zusammen genannt.
Vorsicht, denn es handelt sich um zwei verschiedene Dinge. Anonymisierung und Pseudonymisierung sind nicht das selbe.
Was ist Pseudonymisierung?
Den Begriff Pseudonym ist Ihnen aus dem Alltag vermutlich eher von Schriftstellern bekannt.
Herr Mayer schreibt ein Buch und veröffentlicht dieses unter einem fiktiven Namen. Zum Beispiel Stephen King. Klingt besser und Herr Mayer, muss nicht befürchten, dass Fans vor seiner Haustüre auftauchen.
Ein Pseudonym verschleiert die tatsächliche Identität einer Person für alle nicht eingeweihten.
Pseudonymisierung in der DSGVO
In Art. 4 Nr. 5 der Begriffsbestimmungen der DSGVO heißt es zur Pseudonymisierung:
„Personenbezogene Daten sind so zu verarbeiten, das sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen, nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können…“
Bei der Pseudonymisierung geht es um die NICHT-Zuordenbarkeit von Informationen zu Personen.
Maßnahme für mehr Sicherheit
Eine Maßnahme für mehr Sicherheit von personenbezogenen Daten ist die Pseudonymisierung – sie erhöht die Sicherheit. Diese Maßnahme taucht in der DSGVO nicht nur in der Begriffsdefinition auf, sondern wird auch in Art. 32 Abs. 1) lit. a) DSGVO zur Sicherheit der Verarbeitung ausdrücklich genannt.
Es entstehen weniger Risiken für die betroffene Person, wenn die Identität einer Person nicht so einfach ersichtlich oder nachvollziehbar ist.
Pseudonymisierung umsetzen – Pseudonymisierungsverfahren
Wahrscheinlich nutzen Sie Pseudonymisierungsverfahren hin und wieder unbewusst.
Zum Beispiel haben alle Mitarbeit in einem Unternehmen eine Personalnummer. Wenn Sie einen Vergleich der Gehälter machen und hier nur die Personalnummer, Art der Stelle und das Gehalt gegenüberstellen, ist diese Aufstellung pseudonymisiert.
Genauso ist es mit Kunden- und Lieferantennummern. Durch die Vergabe einer solchen Nummer, wird die Identität für Unbefugte verschleiert.
Sie können mit der Personalnummer 70011 der ABC GmbH vermutlich nichts anfangen – jeder könnte dahinter stecken.
Wirksamkeit
Wirksam ist die Pseudonymisierung nur so lange, wie Unberechtigte die Verbindung zur betroffenen Person nicht herstellen können.
In den genannten Beispielen gibt es Dateien oder Datenbanken, in denen die Zuordnung der Nummer zu Namen erfolgt.
Wer Zugriff auf diese „Schlüsseldateien“ hat, kann die Personen hinter dem Pseudonym ganz einfach identifizieren. Die Identitätsverschleierung kann damit also recht einfach aufgehoben werden.
Deshalb ist eine Pseudonymisierung nur so wirksam wie die Maßnahmen zum Schutz der Schlüsseldatei stark sind.
Sie ahnen es: am meisten müssen Sie die Zugriff auf die Schlüsseldatei schützen.
Vorteile der Pseudonymisierung
Die größten Vorteile der Pseudonymisierung sind, dass der technische Schutzbedarf in ihrem Unternehmen damit geringer ist.
Hohe Risiken für Betroffene schließen Sie damit im Fall einer Datenpanne auch noch aus. Damit besteht keine Meldepflicht gegenüber Aufsichtsbehörden, aber auch keine Benachrichtigungspflicht gegenüber betroffenen Personen.
Pseudonymisierung zusammengefasst
Mit Pseudonymen schützen Sie sich und personenbezogene Daten vor unberechtigter Kenntnisnahme indem die Identifizierbarkeit von Betroffenen nicht direkt möglich ist. Für die Zuordnung von Pseudonym zu betroffener Person braucht es die Schlüsseldatei.
Schützen Sie deshalb diese Datei besonders sorgfältig vor unberechtigtem Zugriff, denn damit steht und fällt die Wirksamkeit dieser Maßnahme.