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Datenschutzbeauftragter

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Der Begriff Datenschutzbeauftragter ist sehr irreführend: Datenschutz schützt Daten genauso wenig, wie Sonnenschutz die Sonne.

Auch der Datenschutzbeauftragte schützt die Daten nicht (selbst) vor Gefahren, sondern hilft dabei, dass die für den Schutz der Daten Verantwortlichen Ihre gesetzlichen Vorgaben richtig umsetzen. Tatsächlich geht es darum die Betroffenen vor Gefahren, Nachteilen, Risiken, usw. zu bewahren.

Es gibt unterschiedliche Arten von Datenschutzbeauftragten

Generell gibt es unterschiedliche Arten von Datenschutzbeauftragten. Auf dieser Webseite steht hauptsächlich der betriebliche Datenschutzbeauftragte im Fokus.

Mit einem Auge schielt der betriebliche Datenschutzbeauftragte trotzdem auf die Landesdatenschutzbeauftragten, denn was die tun, hat im Alltag für die Umsetzung des Datenschutzes in Unternehmen eine hohe Relevanz.

Ähnlich ist es mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten.

Für den Moment dürfen Sie sich merken:

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist für Unternehmen tätig, der behördliche für öffentliche Stellen. Sie kontrollieren die Umsetzung und / oder Einhaltung der Datenschutzgesetze.

Die Landesdatenschutzbeauftragten und der Bundesdatenschutzbeauftragte sorgen beispielsweise durch Kontrollen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Unternehmen und öffentlichen Stellen.

betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Die Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind Unterrichtung und Beratung, Überwachung und Kontrolle zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Bitte nicht mißverstehen: die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind im Auftrag des Unternehmens als eine Art internes Kontrollorgan tätig.

Für die Umsetzung muss die Verantwortliche Stelle selbst sorgen.

Der Beruf des Datenschutzbeauftragten entstand nicht erst durch die Datenschutz-Grundverordnung, sondern war in Deutschland schon viele Jahr im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fest verankert.

Populär wurde der Beruf aber erst mit der DSGVO.

Landesdatenschutzbeauftragte

Die Landesdatenschutzbehörden mit den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten sind zuständig für die Durchsetzung des Datenschutzes, bzw. des Datenschutzrechtes innerhalb der Bundesländer. Diese Aufgaben nehmen die Landesbehörden durch Kontrollen wahr. Sie sind unabhängig tätig. Ihre Zuständigkeit liegt bei den nicht öffentlichen Stellen, also der Privatwirtschaft und den öffentlichen Stellen wie Behörden, Gemeinden und Kommunen (usw.).
Die Landesdatenschutzbehörden sind Ansprechpartner für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und das jeweilige Unternehmen.
Auch mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung bleibt die Zuständigkeit für die private Wirtschaft weiterhin bei den Landesbehörden. In Deutschland gibt es pro Bundesland eine Landesdatenschutzbehörde.

Die Einhaltung des Datenschutzes nach der Datenschutz-Grundverordnung wird durch die Landesdatenschutzbehörden kontrolliert und auch geahndet.

Bundesdatenschutzbeauftragter

Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist die oberste Bundesbehörde und eine „unabhängige Kontrollinstanz für die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Unternehmen, die Telekommunikations- und Postdienstleistungen anbieten.“
Aktuell ist Prof. Ulrich Kelber Bundesdatenschutzbeauftragter
Er folgte im Januar 2019 auf Andrea Voßhoff, (https://de.wikipedia.org/wiki/Andrea_Vo%C3%9Fhoff), die Peter Schaar nachfolgte (https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Schaar)

Datenschutzkonferenz

Zusammen sitzen die Damen und Herren Datenschutzbeauftragte in der Datenschutzkonferenz, auch DSK genannt.

Die DSK ist der Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden. Hier tagen alle Landesdatenschutzbeauftragte der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Unter diesem Dach soll eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts erreicht werden. Dafür werden Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen erstellt.

Wichtig zu wissen ist, dass die DSK kein Rechtsprechendes Organ ist. Böse Zungen behaupten, dass die Datenschutzkonferenz ihre Meinung und Interpretation wieder gibt.

Eine Orientierung geben die Äußerungen aber trotzdem.

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