Datenschutz trifft Schulrecht… Was Lehrer dürfen, oder eben nicht: Spannende Insights vom Elternabend!
In der aktuellen Folge unseres „Ende-zu-Ende“-Podcasts wird es mal wieder persönlich. Thomas Rosin erzählt vom letzten Elternabend, bei dem ein Fachlehrer kurzerhand ärztliche Atteste für jede verpasste Klassenarbeit forderte.
Grund genug für seine tiefere Recherche: Was dürfen Schulen eigentlich verlangen? Was sagen die Schulgesetze in Schleswig-Holstein, Bayern und NRW? Wo ist der Unterschied zwischen Attest und Schulunfähigkeitsbescheinigung?
➡️ Ergebnis: Ein einzelner Lehrer kann das nicht festlegen. Solche Regelungen müssen laut Schulgesetz durch die Schulkonferenz beschlossen werden. Und: datenschutzrechtlich sind medizinische Details für die Schule tabu. Sie sind schlichtweg nicht nötig. Ein gutes Beispiel für das Datensparsamkeitsprinzip
Neben dem Schulrecht touchieren wir auch das Thema DSGVO nach dem Tod: Haben Tote eigentlich ein Recht auf Datenschutz? Sind denn Auskunftsanfragen durch Erben möglich? Die Antwort gibts im Podcast.
Fazit: Selbst im Alltag lauern datenschutzrechtliche Details, und manchmal lohnt es sich, genauer hinzusehen (oder einen Podcast zu hören 😉).
👉 Reinhören & mitdiskutieren: Ende-zu-Ende – Datenschutz zwischen Ostsee und den Alpen. 🎧






