Jetzt anrufen: +49-8802-333 06 90
Datenschutz für Ihr Unternehmen
  • Rss
  • X
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Home
  • Datenschutz
  • Hinweisgeberschutz
  • Angebote
    • KI Workshop
    • Transkription von Onlinemeetings
    • CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076
  • Über uns
  • Blog
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

Was ist ein Hinweisgeberschutzsystem?

Ein Hinweisgeberschutzsystem sorgt in erster Linie dafür, dass Hinweisgeber (auch Whistleblower genannt) Ihre Meldungen und Hinweise auf verschiedene Arten und Weisen, oder über unterschiedliche Kanäle und Wege abgeben, bzw. mitteilen können. Nach dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“  sollen Hinweisgeber vor Repressalien und persönlichen Nachteilen geschützt werden, die ihnen aufgrund des von ihnen gegebenen Hinweises entstehen könnten, denn sie riskieren unter Umständen sehr viel.

Menschen, die wichtige Informationen über Sicherheitsprobleme oder Verstöße in Unternehmen, bzw. Behörden weitergeben, sollen künftig besser vor Nachteilen geschützt sein. Um das garantieren zu können, müssen Unternehmen Hinweisgeberschutzsysteme einrichten.

In der Regel handelt es sich dabei um unterschiedliche Meldekanäle und den Umgang mit den über diese Kanäle eingehenden Hinweise.

Hinweisgeberschutzsystem in 30 Sekunden erklärt

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenverarbeitung durch Vimeo.
Datenschutzhinweise von Vimeo ansehen

Video laden

Das ist Ihnen zu viel Text / zu viel zu lesen?

Sie hätten aber trotzdem gerne die enthaltenen Informationen und Hintergründe?

Fragen Sie uns doch einfach direkt.

Kontakt aufnehmen

Wie sieht ein Hinweisgeberschutzsystem aus?

Das Hinweisgeberschutzsystem ist nicht zwangsläufig eine Software.

Zwar bildet eine Software meist das Herzstück eines Hinweisgeberschutzsystems, aber eigentlich schafft sie erstmal nur einen Rahmen zum Umgang von Meldungen über Straftaten oder Verstöße, bzw. die Meldungen über solche.

Neben der eigentlichen Software ermöglicht ein Hinweisgeberschutzsystem im allgemeinen ein strukturiertes Vorgehen für die interne Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Das was mit dem Begriff also tatsächlich System gemeint ist, ist der systematische geregelte Umgang in Bezug auf eingehende Hinweise im Unternehmen.

Unternehmen müssen also nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes ein Hinweisgeberschutzsystem schaffen, in dem sie die Regelungen aus dem Gesetz umsetzen können. Beispielsweise die Wahrung der Anonymität von Hinweisgebern.

Regelungen die Hinweisgeberschutzsystem mit sich bringt

In Ihrem Hinweisgeberschutzsystem legen Sie Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten fest, damit jeder weiß, wie er sich richtig zu verhalten hat. Je sensibler Informationen sind, desto weniger darf dabei schief gehen. Das bedeutet, je mehr involvierte Mitarbeiter geschult udn sensibilisiert sind, desto weniger Risiko entsteht durch unbeabsichtigtes Fehlverhalten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz legt den Rahmen und die Aufgaben fest.

Ein Hinweisgeberschutzsystem trägt auch dazu bei, dass Unternehmen den rechtskonformen Umgang mit Hinweisen, bzw. die rechtskonforme Umsetzung der Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz nachweisen können.

Zusammenfassung Hinweisgeberschutzsystem

Ein Hinweisgeberschutzsystem ist keine Software, sondern ein Gesamtkonstrukt von Abläufen und Regelungen darüber, wie in Unternehmen mit Hinweisen umgegangen wird, bzw. wie diese bearbeitet werden damit Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben aus dem Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen.

Unternehmen sollten wie in anderen Managementsystemen auch Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festlegen. Prozesse und Abläufe müssen klar geregelt sein, damit Nachweise erbracht werden können.

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Ihr Ansprechpartner Christian Schröder

Christian Schröder Datenschutzbeauftragter Datenschutzberatung

Kontaktieren Sie uns:

Jetzt E-Mail schreiben



Jetzt anrufen

Oder direkt kostenloses Erstgespräch buchen:

Kürzlich
  • Vollautomatisierte Angriffe durch KI?23. Juli 2024 - 11:13
  • Prüfaktion zum Auskunftsrecht und ihre Bedeutung für Unternehmen
    Die Prüfaktion zum Auskunftsrecht12. April 2024 - 16:12
  • Was der BayLDA Tätigkeitsbericht für Unternehmen bedeutet
    BayLDA Tätigkeitsbericht 20236. April 2024 - 20:33
  • Die Importanz des Tätigkeitsberichts vom Datenschutzbeauftragten
    Tätigkeitsbericht29. März 2024 - 16:03
  • Welche Bedeutung Datenschutz und KI in Unternehmen hat
    Datenschutz und KI27. März 2024 - 14:34
  • Schwellenwertanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung
    Datenschutz-Folgenabschätzung21. Februar 2024 - 15:48
Schlagworte
Art. 5 DSGVO Art. 32 DSGVO Auftraggeber Auftragnehmer Auftragsverarbeitung Auftragsverarbeitungsvertrag Buchempfehlung Datenpanne Datenschutz Datenschutzbeauftragter Datenschutzmanagment DSB DSGVO DSGVO Grundsätze Hinweisgeber Informationssicherheit IT-Sicherheit Jitsi Jitsi Meet Online-Meetings PDSG Rezension Schutzziel Sicherheit der Verarbeitung Sicherheitslücke Sicherheitsvorfall technische und organisatorische Maßnahmen TOM Verantwortlicher Zoom

Immer Up-to-date?

Abonnieren Sie unseren Newsletter!


Brandaktuelle Entwicklungen und Insiderwissen aus den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Hinweisgeberschutz liefern wir Ihnen 1x monatlich frei Haus in Ihr Mail-Postfach.


Jetzt für den Newsletter eintragen:

Mit dem Klick auf ‚E-Mail Newsletter abonnieren‘ erklären Sie sich mit dem regelmäßigen Empfang unseres Newsletters mit Informationen zu Datenschutz-, Informationssicherheits- und Compliancethemen sowie mit dessen Analyse durch individuelle Messung, Speicherung und Auswertung von Öffnungsraten und der Klickraten in Empfängerprofilen zu Zwecken der Gestaltung künftiger Newsletter entsprechend den Interessen unserer Leser einverstanden. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ausführliche Hinweise erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Unser Angebot – passgenau für die Anforderungen in Ihrem Unternehmen


Was ist beim Thema Datenschutz und Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen wirklich zu tun? Ob Sie Ihren Datenschutz selbst organisieren, vorhandene Strukturen optimieren möchten oder Ihr Datenschutzmanagement auf professionelle Beine stellen wollen – wir sind Ihr Partner!

Gerne prüfen wir Ihren Status quo und erstellen Ihnen daraufhin ein passgenaues Angebot, das die oben genannten Bausteine beinhalten kann.

Unsere Zusammenarbeit gestalten wir nach Ihren Wünschen vor Ort im Raum München oder remote in ganz Deutschland.


DSK360 GmbH
Alpenblickstr. 9
82386 Oberhausen

Anrufen: 08802 333 06 90

E-Mail: service@datenschutzfachmann.eu

Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Christian SchröderIhr Datenschutz- & Informationssicherheitsbeauftragter
ZurückWeiter

Christian Schröder ist GDD Mitglied

Rechtliches

Impressum

Datenschutzhinweise

Grundsätze der Datenverarbeitung

Onlinemeetings mit Zoom

Google Fonts AbmahnungenGoogle Fonts Abmahnungenallgemeine Anforderungen an ein Hinweisgeberschutzsystemallgemeine Anforderungen Hinweisgeberschutzsystem
Nach oben scrollen