Jetzt anrufen: +49-8802-333 06 90
Datenschutz für Ihr Unternehmen
  • Rss
  • X
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Home
  • Datenschutz
  • Hinweisgeberschutz
  • Angebote
    • KI Workshop
    • Transkription von Onlinemeetings
    • CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076
  • Über uns
  • Blog
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

Strukturiertes Vorgehen als Datenschutzbeauftragter

Ein strukturiertes Vorgehen als Datenschutzbeauftragter (DSB) bietet allen Beteiligten Vorteile. Wir erarbeiten gemeinsam einen Plan zur Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen. Zwar ist jedes Unternehmen ist anders aufgebaut, aber einige Punkte, wie beispielsweise die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist bis auf wenige Unterschiede überall ähnlich.

Das Ziel: wir schaffen für alle Beteiligten Orientierung im neuen Betätigungsfeld Datenschutz.

Der Datenschutzbeauftragte übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben im Unternehmen und die Einhaltung des Datenschutzes hat eine hohe Priorität.

Für die Einordnung der Wichtigkeit müssen Prozesse betrachtet und definiert werden (Datenschutzmanagementsystem).

Der Datenschutzbeauftragte ist zentraler Ansprechpartner für Mitarbeiter, Geschäftsleitung, Kunden, Auftragnehmer und Datenschutzbehörden wenn es um Datenschutzthemen geht.

Dabei ist es unerheblich, ob der Datenschutzbeauftragte intern oder extern bestellt wurde – Aufgaben und Stellung sind gleich.
Aus den gesetzlich geregelten Aufgaben des Datenschutzbeauftragten geht kein Arbeitsablauf hervor. Die Vorgaben von Datensicherheit und aus vorhandener Dokumentation ergeben jedoch ein klareres Bild des Arbeitsablaufs.

Ein mögliches Vorgehen des Datenschutzbeauftragten

Empfohlen von der Bundesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz.


1. ordnungsgemäße Bestellung des Datenschutzbeauftragten
Sie muss offiziell erfolgen und mit der Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 auch der zuständigen Landesdatenschutzbehörde gemeldet werden. In Bayern ist die BayLDA zuständig.
Sie sollten bereits jetzt in Ihrer Planung berücksichtigen, Ihrem Datenschutzbeauftragten ein Büro oder ein Besprechungszimmer für vertrauliche Gespräche zur Verfügung zu stellen. Zudem ein eigenes Postfach um die Datenschutz relevanten Themen klar von den geschäftlichen zu trennen. Das gilt digital aber auch analog.


2. offizielle Vorstellung des DSB im Unternehmen
Jeder Mitarbeiter soll von dem Datenschutzbeauftragten erfahren. Der DSB ist Ansprechpartner für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner.
Die Mitteilung erfolgt am besten über die Geschäftsleitung. Auch Hauszeitung, interner Newsletter oder das schwarze Brett können genutzt werden. Es folgt die Nennung auf der Webseite um auch für Personen außerhalb des Unternehmens ansprechbar zu sein.


3. Vorstellung des Datenschutzbeauftragten bei der IT, in der Personalabteilung, dem Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung und dem IT-Sicherheitsbeauftragten.
Sinnvoll, denn mit diesen Stellen arbeitet der DSB zusammen.

Die Datenschutz IST Situation analysieren
4. Erfassung der IST-Situation
Der Datenschutzbeauftragte muss sich einen Überblick darüber verschaffen wo personenbezogene Datenverarbeitung stattfindet.
Um dieses Vorgehen des Datenschutzbeauftragten nicht immer wiederholen zu müssen, ist es sinnvoll den DSB bei zukünftigen Verfahren vorab zu informieren und wenn möglich gleich zu integrieren. Sind Vorabkontrollen bei der Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten nötig, muss der Datenschutzbeauftragte involviert werden.

Dokumente als Nachweispflichten
5. Vorhandene Dokumentation
Für den Überblick erhält der Datenschutzbeauftragte von der IT ein Verfahrensverzeichnis. Dieses zeigt, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Dazu erhält er eine Auflistung der verwendeten Hard- und Software und eine Übersicht der Zugriffsberechtigungen. Sind diese Dokumentationen nicht vorhanden, müssen sie erstellt werden.

Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern
6. Schulung von Mitarbeitern, Leitungsebene und Geschäftsleitung
Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zählt auch die Schulung der Mitarbeiter. Alle Beteiligten sollen für den Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisiert werden. Hierzu sieht das Vorgehen als Datenschutzbeauftragter vor, ein Schulungskonzept zu erarbeiten. Inhalte und Zeiten müssen geplant werden.


7. Prüfung und Kontrolle der Datenverarbeitung
Der Datenschutzbeauftragte überprüft die Datenverarbeitung stichprobenweise auf Einhaltung.


8. Tätigkeitsbericht
Einmal jährlich legt der Datenschutzbeauftragte der Geschäftsleitung seinen Tätigkeitsbericht vor. Eine Präsentation des Berichts auf der Betriebsversammlung ist zum Bilanz ziehen auch denkbar. Im Tätigkeitsbericht des DSB sind die umgesetzten Verbesserungen genauso erwähnt wie die noch notwendigen Optimierungsmaßnahmen in Bezug auf den Datenschutz, bzw. die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dieser Bericht zeigt gleichzeitig Fortschritt und Verbesserungsnotwendigkeiten auf.

Datenschutzmanagement System
9. Ziel Datenschutzkonzept
Das Unternehmen kann dann auch samt Angebot und/ oder Produkten zertifiziert werden. Eine Datenschutzzertifizierung schafft zusätzliches Vertrauen bei Kunden und Auftraggebern und wird als Marketing- und Vertriebsinstrument sicher gerne genutzt.

Senden Sie uns Ihre Nachricht

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Ihr Ansprechpartner Christian Schröder

Kontaktieren Sie uns:

Jetzt E-Mail schreiben



Jetzt anrufen

Oder direkt kostenloses Erstgespräch buchen:

Kürzlich
  • Vollautomatisierte Angriffe durch KI?23. Juli 2024 - 11:13
  • Prüfaktion zum Auskunftsrecht und ihre Bedeutung für Unternehmen
    Die Prüfaktion zum Auskunftsrecht12. April 2024 - 16:12
  • Was der BayLDA Tätigkeitsbericht für Unternehmen bedeutet
    BayLDA Tätigkeitsbericht 20236. April 2024 - 20:33
  • Die Importanz des Tätigkeitsberichts vom Datenschutzbeauftragten
    Tätigkeitsbericht29. März 2024 - 16:03
  • Welche Bedeutung Datenschutz und KI in Unternehmen hat
    Datenschutz und KI27. März 2024 - 14:34
  • Schwellenwertanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung
    Datenschutz-Folgenabschätzung21. Februar 2024 - 15:48
Schlagworte
Art. 5 DSGVO Art. 32 DSGVO Auftraggeber Auftragnehmer Auftragsverarbeitung Auftragsverarbeitungsvertrag Buchempfehlung Datenpanne Datenschutz Datenschutzbeauftragter Datenschutzmanagment DSB DSGVO DSGVO Grundsätze Hinweisgeber Informationssicherheit IT-Sicherheit Jitsi Jitsi Meet Online-Meetings PDSG Rezension Schutzziel Sicherheit der Verarbeitung Sicherheitslücke Sicherheitsvorfall technische und organisatorische Maßnahmen TOM Verantwortlicher Zoom

Immer Up-to-date?

Abonnieren Sie unseren Newsletter!


Brandaktuelle Entwicklungen und Insiderwissen aus den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Hinweisgeberschutz liefern wir Ihnen 1x monatlich frei Haus in Ihr Mail-Postfach.


Jetzt für den Newsletter eintragen:

Mit dem Klick auf ‚E-Mail Newsletter abonnieren‘ erklären Sie sich mit dem regelmäßigen Empfang unseres Newsletters mit Informationen zu Datenschutz-, Informationssicherheits- und Compliancethemen sowie mit dessen Analyse durch individuelle Messung, Speicherung und Auswertung von Öffnungsraten und der Klickraten in Empfängerprofilen zu Zwecken der Gestaltung künftiger Newsletter entsprechend den Interessen unserer Leser einverstanden. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ausführliche Hinweise erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Unser Angebot – passgenau für die Anforderungen in Ihrem Unternehmen


Was ist beim Thema Datenschutz und Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen wirklich zu tun? Ob Sie Ihren Datenschutz selbst organisieren, vorhandene Strukturen optimieren möchten oder Ihr Datenschutzmanagement auf professionelle Beine stellen wollen – wir sind Ihr Partner!

Gerne prüfen wir Ihren Status quo und erstellen Ihnen daraufhin ein passgenaues Angebot, das die oben genannten Bausteine beinhalten kann.

Unsere Zusammenarbeit gestalten wir nach Ihren Wünschen vor Ort im Raum München oder remote in ganz Deutschland.


DSK360 GmbH
Alpenblickstr. 9
82386 Oberhausen

Anrufen: 08802 333 06 90

E-Mail: service@datenschutzfachmann.eu

Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Christian SchröderIhr Datenschutz- & Informationssicherheitsbeauftragter
ZurückWeiter

Christian Schröder ist GDD Mitglied

Rechtliches

Impressum

Datenschutzhinweise

Grundsätze der Datenverarbeitung

Onlinemeetings mit Zoom

ZugangskontrolleZugangskontrolleLandkarte mit Tätigkeitsregionen als externer DatenschutzbeauftragterTätigkeitsregionen als externer Datenschutzbeauftragter
Nach oben scrollen