Sie erfahren in diesem Beitrag welche staatlichen Hilfen der Krankenhauszukunftsfonds für mehr Fortschritt im Krankenhaus für Sie bereit hält. Erfahren Sie mehr über Ziel, Hintergrund und Schwerpunkte des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF).
Ziel und Hintergrund des KHZF
Ziel des Krankenhauszukunftsfonds ist eine bessere und moderne Ausstattung für Krankenhäuser und Kliniken zu fördern.
Der Hintergrund liegt vor allem im Voranschreiten der Digitalisierung. Insbesondere soll mit der Förderung die medizinische Versorgung von Patienten verbessert werden.
Maßnahmen und gesetzliche Grundlagen des Krankenhauszukunftsfonds
Als Maßnahmen sieht der KHZF
- die Stärkung der Informations- und Cybersicherheit
- die Anpassung an den Stand der Technik von technischen und informationstechnischen Ausstattungen
- den Ausbau der digitalen Infrastruktur
- und die Entwicklung sowie Verbesserung der Versorgungsstrukturen
vor.
Die Gesetzliche Grundlagen bilden hierfür das KHG und das KHSFV.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds ist vor allem die bessere Versorgung der Patienten durch eine bessere digitale Infrastruktur. Hierzu gehören auch Investitionen in die Ausstattung von Notaufnahmen.
Kurzum Krankenhäuser und Kliniken bekommen Mittel für ein digitales Update.
Beachten Sie, dass kein Anspruch auf eine Förderung aus dem KHZF besteht.
Voraussetzungen und Schwerpunkte des KHZF
Schwerpunkte der Förderung bilden
- Digitalisierung von Ablauforganisation
- Dokumentation und Kommunikation
- Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin
in Krankenhäusern und Hochschulkliniken.
Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragen Sie bei bei den zuständigen Landesbehörden – welche diese an den Krankenhausträger weitergeben.
Der Umfang der Förderung des Krankenhauszukunftsfonds richtet sich dabei nach § 20 KHSFV.
Dabei sind Voraussetzungen für die Förderung aus dem KHZF, dass:
- 15 Prozent der Förderung für eine bessere Informationssicherheit einsetzt werden,
- alle Maßnahmen den Anforderungen und Standards an die IT-Sicherheit entsprechen,
- die Maßnahmen nachhaltig und fortdauernd umgesetzt werden und
- keine Doppelförderung erfolgt.
Förderfähig sind aus dem KHZF Kosten für:
- technische und informationstechnische Maßnahmen inklusive der Kosten für Beratung bei der Planung,
- personelle Maßnahmen wie zum Beispiel Schulungen,
- räumliche Maßnahmen, wenn diese für technische und informationstechnische Maßnahmen oder personelle Maßnahmen nötig sind und
- die Beschaffung von Nachweisen.
Beachten Sie bitte bei der Höhe der Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds, dass ein Vorhaben nur anteilig gefördert wird, Unterm Strich sind das 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Fördermittel können Sie nur bis zum 31.12.2021 beantragen, allerdings müssen die geförderten Maßnahmen erst bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Förderfähig sind Krankenhausträger, wenn Sie im Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, und Hochschulkliniken.
berechtigte Dienstleister
Damit Sie die Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds erhalten können, müssen Sie als Empfänger gewährleisten, dass Sie die erhaltenen Mittel aus dem KHZF für einen entsprechenden Zweck verwenden.
Sie benötigen Nachweise über die Mittelverwendung.
Diese Nachweise prüfen die Länder. Für einen Teil der erforderlichen Nachweise ist ein berechtigter Dienstleister notwendig. Dieser muss über eine Berechtigung nach § 21 V 1 KHSFV besitzen.
Wir verfügen über die geforderte Berechtigung und können Sie bei der Einhaltung der Formalien aus dem Krankenhauszukunftsfonds unterstützen.