Jetzt anrufen: +49-8802-333 06 90
Datenschutz für Ihr Unternehmen
  • Rss
  • X
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Home
  • Datenschutz
  • Hinweisgeberschutz
  • Angebote
    • KI Workshop
    • Transkription von Onlinemeetings
    • CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076
  • Über uns
  • Blog
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

Was sind personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 3 „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“.
Daten sind dann personenbezogenen, wenn sie einem Menschen zugeordnet werden können.
Auch bei Daten die einen Personenbezug herstellen können, handelt es sich um personenbezogene Daten.
Entscheidend ist, dass es jemandem möglich sein kann, Daten einer bestimmten Person zuzuordnen.
Als bestimmbar gilt eine Person, wenn sie anhand ihrer Daten direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Das gilt auch für die Zuordnung zu einer Kennnummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind. (Europäische Datenschutzrichtlinie Art. 2 Buchst. a Richtlinie 95/46/EG)

Als „Betroffene“ werden im Datenschutz diejenigen Personen bezeichnet, deren personenenbezogene Daten verarbeitet werden.

Das ist Ihnen zu viel Text / zu viel zu lesen?

Sie hätten aber trotzdem gerne die enthaltenen Informationen und Hintergründe?

Fragen Sie uns doch einfach direkt.

Kontakt aufnehmen

Beispiele personenbezogener Daten

  • Erika Mustermann hat blondes Haar. Die Haarfarbe wird der Person Erika Mustermann zugeordnet. Die Angabe über die Haarfarbe wird zu einer personenbezogenen Information und damit als personenbezogene Angabe angesehen.
  • John Doe gehört ein BMW. Bei einem personenbezogenen Datum muss es sich nicht unbedingt um ein körperliches Merkmal der Person handeln. Der Bezug zwischen Person und Sache, einer anderen Person, einem Ereignis, Ort oder Sachverhalt genügt.

Besondere personenbezogene Daten

Als besondere Personenbezogene Daten bezeichnet man jene Daten, welche besonders schützenswert sind. Ihre Verwendung unterliegt höheren Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit.
  • rassische und ethnische Herkunft
  • politische Meinungen
  • religiöse oder Philosophische Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheit
  • Sexualleben

Schutzbedarf personenbezogener Daten

In Art 32. Abs. 1 DSGVO ist vorgegeben, dass abhängig vom Schutzbedarf personenbezogener Daten technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden müssen um „ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“.
Um den Schutzbedarf personenbezogener Daten festzustellen wird seitens der Landesdatenschutzbehörden der Einfachheit halber empfohlen Daten anhand des möglichen Schadenpotentials für den Betroffenenen zu bewerten.
Die Schutzbedarfeinteilung erfolgt in normal, hoch und sehr hoch.

Schutzklasse 1 (normaler Schutzbedarf):
Personenbezogene Daten, bei deren unrechtmäßiger Verarbeitung der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigt werden könnte. Die Schadensauswirkungen wären begrenzt und
überschaubar.
Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf):
Personenbezogene Daten, bei deren unrechtmäßiger Verarbeitung der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigt werden kann. Die Schadensauswirkungen wären für Betroffene beträchtlich.
Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf):
Personenbezogene Daten, bei deren unrechtmäßiger Verarbeitung eine Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit des Betroffenen gegeben wäre. Die Schadensauswirkungen nähmen ein unmittelbar existenziell bedrohliches, katastrophales Ausmaß für Betroffene an.

An der Schutzbedarfsfeststellung orientieren sich wiederum die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Datenschutz, Informationssicherheit, Hinweisgeberschutz – unser komplettes Leistungsangebot:

Ihr Ansprechpartner Christian Schröder

Christian Schröder Datenschutzbeauftragter Datenschutzberatung

Kontaktieren Sie uns:

Jetzt E-Mail schreiben



Jetzt anrufen

Oder direkt kostenloses Erstgespräch buchen:

Kürzlich
  • Datenschutz wird immer komplizierter? – Das sagen Bitkom,...26. September 2025 - 17:53
  • #9 Was ist Datenverarbeitung und wann haften Gastronomen...24. September 2025 - 13:06
  • Vollautomatisierte Angriffe durch KI?23. Juli 2024 - 11:13
  • Prüfaktion zum Auskunftsrecht und ihre Bedeutung für Unternehmen
    Die Prüfaktion zum Auskunftsrecht12. April 2024 - 16:12
  • Was der BayLDA Tätigkeitsbericht für Unternehmen bedeutet
    BayLDA Tätigkeitsbericht 20236. April 2024 - 20:33
  • Die Importanz des Tätigkeitsberichts vom Datenschutzbeauftragten
    Tätigkeitsbericht29. März 2024 - 16:03
Schlagworte
Art. 5 DSGVO Art. 32 DSGVO Auftraggeber Auftragnehmer Auftragsverarbeitung Auftragsverarbeitungsvertrag Buchempfehlung Datenpanne Datenschutz Datenschutzbeauftragter Datenschutzmanagment DSB DSGVO DSGVO Grundsätze Hinweisgeber Informationssicherheit IT-Sicherheit Jitsi Jitsi Meet Online-Meetings PDSG Rezension Schutzziel Sicherheit der Verarbeitung Sicherheitslücke Sicherheitsvorfall technische und organisatorische Maßnahmen TOM Verantwortlicher Zoom

Immer Up-to-date?

Abonnieren Sie unseren Newsletter!


Brandaktuelle Entwicklungen und Insiderwissen aus den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Hinweisgeberschutz liefern wir Ihnen 1x monatlich frei Haus in Ihr Mail-Postfach.


Jetzt für den Newsletter eintragen:

Mit dem Klick auf ‚E-Mail Newsletter abonnieren‘ erklären Sie sich mit dem regelmäßigen Empfang unseres Newsletters mit Informationen zu Datenschutz-, Informationssicherheits- und Compliancethemen sowie mit dessen Analyse durch individuelle Messung, Speicherung und Auswertung von Öffnungsraten und der Klickraten in Empfängerprofilen zu Zwecken der Gestaltung künftiger Newsletter entsprechend den Interessen unserer Leser einverstanden. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ausführliche Hinweise erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Unser Angebot – passgenau für die Anforderungen in Ihrem Unternehmen


Was ist beim Thema Datenschutz und Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen wirklich zu tun? Ob Sie Ihren Datenschutz selbst organisieren, vorhandene Strukturen optimieren möchten oder Ihr Datenschutzmanagement auf professionelle Beine stellen wollen – wir sind Ihr Partner!

Gerne prüfen wir Ihren Status quo und erstellen Ihnen daraufhin ein passgenaues Angebot, das die oben genannten Bausteine beinhalten kann.

Unsere Zusammenarbeit gestalten wir nach Ihren Wünschen vor Ort im Raum München oder remote in ganz Deutschland.


DSK360 GmbH
Alpenblickstr. 9
82386 Oberhausen

Anrufen: 08802 333 06 90

E-Mail: service@datenschutzfachmann.eu

Nutzen Sie unser Kontaktformular:

Ich freue mich darauf, Sie persönlich kennenzulernen.
Christian SchröderIhr Datenschutz- & Informationssicherheitsbeauftragter
ZurückWeiter

Christian Schröder ist GDD Mitglied

Rechtliches

Impressum

Datenschutzhinweise

Grundsätze der Datenverarbeitung

Onlinemeetings mit Zoom

Datenschutzthemen dieser SeiteWeilheim in OberbayernZugriffskontrolleZugriffskontrolle
Nach oben scrollen