Jetzt anrufen: +49-8802-333 06 90
Datenschutz für Ihr Unternehmen
  • Rss
  • Twitter
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Blog
    • Datenschutzgesetze
      • Datenschutz Grundverordnung
    • DSGVO – das wichtigste und notwendigste
    • Datenschutzbeauftragter
      • Aufgaben Datenschutzbeauftragter
      • Stellung Datenschutzbeauftragter
      • Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
      • Datenschutzbeauftragten benennen
      • Kosten externer Datenschutzbeauftragter
    • Datenschutzmanagement
    • Auftragsverarbeitung
      • Auftragsverarbeitung erkennen
    • technische und organisatorische Maßnahmen
      • Zutrittskontrolle
      • Zugangskontrolle
      • Zugriffskontrolle
      • Weitergabekontrolle
      • Eingabekontrolle
      • Auftragskontrolle
      • Verfügbarkeitskontrolle
      • Trennungskontrolle
      • Pseudonymisierung
      • Anonymisierung
      • Verschlüsselung
      • DSMS
    • Schutzziele
      • Vertraulichkeit
      • Integrität
      • Verfügbarkeit
      • Belastbarkeit
    • Landesdatenschutzbehörden
  • Datenschutz
    • externer Datenschutzbeauftragter
    • Datenschutzberatung
    • Datenschutzaudit
    • Datenschutzmanagement
    • Datenschutzschulungen
  • Hinweisgeberschutz
    • Hinweisgeberschutzgesetz aktueller Stand
    • Hinweisgeberschutzgesetz kurz erklärt
    • Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
    • Wann kommt das Hinweisgeberschutzgesetz?
    • Was ist ein Hinweisgeberschutzsystem?
    • allgemeine Anforderungen Hinweisgeberschutzsystem
    • Meldekanäle im Hinweisgeberschutz
    • Hinweisgeberschutzgesetz – Whistleblower-Richtlinie
    • Hinweisgeberschutz und Datenschutz
  • Über uns
    • Kontakt
    • Fachkunde
    • Tätigkeitsregion
    • Netzwerk
  • Suche
  • Menü Menü

Datenschutzbeauftragten benennen

Ihren Datenschutzbeauftragten benennen Sie ganz einfach mit einem Benennungsschreiben. Damit dokumentieren Sie die Benennung des Datenschutzbeauftragten und machen sie nachweisbar.

Bevor Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen, sollten Sie noch ein paar grundsätzliche  Überlegungen anstellen. Einen Überblick erhalten Sie im folgenden Text.

Das ist Ihnen zu viel Text / zu viel zu lesen?

Sie hätten aber trotzdem gerne die enthaltenen Informationen und Hintergründe?

Fragen Sie uns doch einfach direkt.

Kontakt aufnehmen

Noch eine kleine Anmerkung. In BDSG Zeiten war auch die Rede von der Bestellung – über den Begriff Bestellungsschreiben stolpern Sie in diesem Zusammenhang auch hin und wieder. Prinzipiell ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht falsch, nur überholt… Achten Sie trotzdem auf die DSGVO Begrifflichkeiten in Vorlagen.

Benennungsschreiben

Ein geeignetes Benennungsschreiben kann (hoffentlich) Ihr Datenschutzbeauftragter zur Verfügung stellen.

Falls nicht: es gibt es viele gute kostenpflichtige Vorlagen oder ein Muster der GDD in Kombination mit der Stellenbeschreibung.

VORSICHT bei den kostenlosen Varianten aus dem Internet! Diese sind manchmal etwas älter und beziehen sich noch auf das nicht mehr gültige BDSG (alt).

Vertrag

Schließen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten einen Vertrag, denn irgendein Vertragsverhältnis in dem Rechte und Pflichten geregelt sind, brauchen Sie.

Für interne Datenschutzbeauftragte gibt es einen Arbeitsvertrag / ein Arbeitsverhältnis und eine Stellenbeschreibung (z.B. das Muster der GDD),

für externe Datenschutzbeauftragte gibt es einen Dienstleistungsvertrag.

Pflicht zur Benennung oder Bestellung

Die Pflichten zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten stehen in Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG.

Kurz zusammengefasst: Mit einer Änderung des BDSG wurde im November 2020 die Benennungsgrenze von 10 auf 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehoben, wenn diese mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Die Datenschutzgesetze gelten unabhängig von der Benennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten.

Öffentliche Stellen (Behörden, Ämter, usw.) müssen immer einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Die Freiwillige Benennung ist immer möglich.

Weitere Details dazu in einem gesonderten Artikel.

Weitere Hinweise gibt auch bei der Bayerischen Aufsichtsbehörde BayLDA unter: https://www.lda.bayern.de/de/thema_datenschutzbeauftragter.html

Wer kann als DSB benannt werden?

Sie können sich Ihren Datenschutzbeauftragten frei aussuchen. Allerdings sollte dieser über die notwendige Fachkunde verfügen.

Wichtig ist auch dessen Unabhängigkeit. Das bedeutet er muss weisungsfrei seine Aufgaben erfüllen können und darf sich nicht selbst kontrollieren. Ein Interessenkonflikt scheidet also aus. Bei Geschäftsführern, nahen Angehörigen der Geschäftsleitung, IT-Leitern, usw. kann man die Unabhängigkeit oft bezweifeln.

Der Datenschutzbeauftragte muss eine natürliche Person, also ein lebender Mensch sein.

Fachkunde des DSB

Zur Fachkunde eines Datenschutzbeauftragten gibt es wenige konkrete Vorgaben.

In einem älteren Beschluss (11/2010) der obersten Aufsichtsbehörden (Düsseldorfer Kreis) für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich sind die Anforderungen an die Fachkunde aufgelistet: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.pdf?__blob=publicationFile

Aus einem Gerichtsurteil (LAG Mecklenburg Vorpommern) ergibt sich diese kurze Zusammenfassung:

Der Datenschutzbeauftragte muss fähig sein um die Anforderungen aus Artikel 39 DSGVO zu erfüllen, aber die Tätigkeit des DSB setzt keine bestimmte Ausbildung voraus.
Das genaue Fachwissen richtet nach der Größe der Organisation, die daraus resultierenden dem Umfang der Verarbeitungsvorgänge samt eingesetzter IT und Art personenbezogener Daten. Der DSB muss selbst nicht alle Bereiche abdecken, sondern kann auch auf Fachkundige Mitarbeiter zurückgreifen. Weiterbildungen / Fortibildugnen zu technischen Entwicklungen und gesetzlichen Änderungen bzw. Entwicklungen in der Rechtsprechung müssen stattfinden. Der Datenschutzbeauftragte muss seine Aufgaben gewissenhaft erfüllen und seine Pflichten beachten.

Übersicht Fachkundenachweise

zu den Fachkundenachweisen von Christian Schröder – DatenschutzFachmann.eu

Das ist Ihnen zu viel Text / zu viel zu lesen?

Sie hätten aber trotzdem gerne die enthaltenen Informationen und Hintergründe?

Fragen Sie uns doch einfach direkt.

Kontakt aufnehmen

intern oder extern

Ob Sie die Position des Datenschutzbeauftragten intern oder extern besetzen bleibt Ihnen überlassen.

Die Vorgaben, Rechte und Pflichten sind die gleichen, so dass es eigentlich keinen Unterschied machen sollte.

Aufgaben Datenschutzbeauftragter

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten existiert ein gesonderter Beitrag.

Stellung Datenschutzbeauftragter

Zur Stellung des Datenschutzbeauftragten existiert ein gesonderter Beitrag.

Weitere Beiträge zum Thema Datenschutzbeauftragter

Interessenkonflikt Datenschutzbeauftragter

Interessenkonflikt Datenschutzbeauftragter

https://datenschutzfachmann.eu/wp-content/uploads/2022/09/Interessenkonflikt-Datenschutzbeauftragter.jpg 1280 1920 Christian Schröder https://datenschutzfachmann.eu/wp-content/uploads/2017/05/Datenschutzfachmann-Logo.png Christian Schröder2022-09-23 09:54:112023-04-13 14:13:00Interessenkonflikt Datenschutzbeauftragter
Datenschutzschulungen

Datenschutzschulungen

https://datenschutzfachmann.eu/wp-content/uploads/2022/09/Datenschutzschulungen.jpg 1440 1920 Christian Schröder https://datenschutzfachmann.eu/wp-content/uploads/2017/05/Datenschutzfachmann-Logo.png Christian Schröder2022-09-12 23:38:312023-04-13 14:14:16Datenschutzschulungen
Datenschutzaudit - Datenschutzvorgaben prüfen und bewerten

Datenschutzaudit

https://datenschutzfachmann.eu/wp-content/uploads/2022/09/Datenschutzaudit-Datenschutzvorgaben-prüfen-und-bewerten.jpg 1280 1920 Christian Schröder https://datenschutzfachmann.eu/wp-content/uploads/2017/05/Datenschutzfachmann-Logo.png Christian Schröder2022-09-12 22:57:132023-04-13 14:17:30Datenschutzaudit
Leistungsübersicht der Datenschutzberatung

Leistungsübersicht der Datenschutzberatung

https://datenschutzfachmann.eu/wp-content/uploads/2022/09/Leistungsübersicht-der-Datenschutzberatung.jpg 1479 1920 Christian Schröder https://datenschutzfachmann.eu/wp-content/uploads/2017/05/Datenschutzfachmann-Logo.png Christian Schröder2022-09-12 22:37:502023-04-13 14:18:15Leistungsübersicht der Datenschutzberatung
Kosten externer Datenschutzbeauftragter

Kosten externer Datenschutzbeauftragter

https://datenschutzfachmann.eu/wp-content/uploads/2022/09/Kosten-externer-Datenschutzbeauftragter.jpg 1272 1920 Christian Schröder https://datenschutzfachmann.eu/wp-content/uploads/2017/05/Datenschutzfachmann-Logo.png Christian Schröder2022-09-12 22:15:382023-04-13 14:21:35Kosten externer Datenschutzbeauftragter

Jetzt kostenloses Onlinemeeting vereinbaren

E-Mail schreiben

Jetzt E-Mail schreiben

Ihr Berater für Datenschutz

Christian Schröder | CIPP/E | CIPM | Datenschutzbeauftragter | Datenschutzauditor | Informationssicherheitsbeauftragter | BSI IT-Grundschutz-Praktiker

Anrufen

Jetzt anrufen

neueste Beiträge

  • anonyme Meldungen
  • externe Meldestelle des Bundes
  • Software für Ihr Hinweisgeberschutzsystem finden
  • World Whistleblower Day
  • Hinweisgeberschutz unkompliziert umsetzen

Stellen Sie uns jetzt Ihre Frage – testen Sie uns!

Jetzt Frage per E-Mail stellen

zur kostenlosen Erstberatung

Kontakt aufnehmen

Stellen Sie uns Ihre Frage und teilen Sie Ihre Ideen mit uns – wir helfen gerne.

Sie erreichen uns direkt über unser Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch, in einem Zoom Meeting oder indem Sie einen Rückruf anfordern.

E-Mail senden

service@datenschutzfachmann.eu

Kontaktformular

Zoom Onlinemeeting

Termin finden und direkt vereinbaren.

Anrufen

08802 333 06 90

Rückruf erhalten

Hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer, und wir rufen Sie zeitnah zurück.

Christian Schröder ist GDD Mitglied

Rechtliches

Impressum

Datenschutzhinweise

Grundsätze der Datenverarbeitung

Onlinemeetings mit Zoom

Online Meetings mit JitsiDSMSDSMS
Nach oben scrollen