Die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 europaweit anwendbar. Das bedeutet soviel wie gültig. In Kraft trat sie schon zwei Jahre vorher. Dazwischen liegt der sogenannte Übergangszeitraum – oder Übergangsphase. In dieser Zeit sollten die Unternehmen die Anforderungen der neuen Verordnung umsetzen.
Zutrittskontrolle
/in Datenschutz Grundverordnung, Technische und organisatorische Maßnahmen /von Christian Schrödertechnische und organisatorische Maßnahmen
/in Datenschutz Grundverordnung, Datenschutzgesetze, Technische und organisatorische Maßnahmen /von Christian Schröderwarum Datenschutz
/in Allgemein, Datenschutz Grundverordnung /von Christian SchröderWarum Datenschutz
Der Grundgedanke von Datenschutz ist nicht allein der Schutz von Daten. In Deutschland regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Schutz der Menschen und die Auswirkungen auf Menschen wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Das bedeutet, dass nicht nur Daten müssen geschützt werden müssen, denn vielmehr geht es um die Menschen, über die Daten etwas aussagen und die Wahrung des Persönlichkeitsrechts.
Dem Datenschutz zugrunde liegt das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung. Damit hat jeder das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Auch muss er die Verwendung (Zweck) durch Dritte kennen und kontrollieren können.
Unternehmen erachten den Datenschutz im Zuge der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung oft als Belastung. Schließlich erfordern die Datenschutzgesetze hohe Investitionen und Anforderungen an Sicherheit.
Demgegenüber stehen die Verbraucher. Diese sind sich oft/ manchmal nicht darüber im klaren, welche Daten über sie bekannt, gespeichert und verarbeitet werden. Ganz abgesehen vom Wert ihrer Daten für Unternehmen.
Daten sind heutzutage begehrt wie noch nie zuvor. Die technischen Möglichkeiten erlauben es mehr Daten zu erfassen als verarbeiten können. Personenbezogene Daten werden ständig und überall erhoben und verarbeitet.
Die Kenntnis von Daten kann gerade in der heutigen Zeit das tägliche Leben einzelner erheblich beeinflussen. Nicht umsonst wird derjenige um dessen Daten es geht im Datenschutz als Betroffener bezeichnet.
Datenschutz Grundverordnung
/in Datenschutz Grundverordnung /von Christian SchröderDie Datenschutz Grundverordnung gilt in
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) – Aktuelle Mitteilungen
- Pressemitteilung zu Microsoft Standardvertragsklauseln: Bayerische Datenschutzbehörden begrüßen Initiative zur Absicherung internationaler Datentransfers 20. November 2020
- Pressemitteilung zu Microsoft Office 365: Bewertung der Datenschutzkonferenz zu undifferenziert – Nachbesserungen gleichwohl geboten 2. Oktober 2020